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Möbelkonzern
18.12.2017

EU-Kommission nimmt Ikea-Steuerdeals ins Visier

Ikea gehört zu den größten Haushaltsmöbelmarken der Welt.
Foto: Fredrik von Erichsen, dpa (Symbolbild)

Die EU-Kommission geht seit geraumer Zeit mit Nachdruck gegen mögliche Steuervorteile großer Konzerne in der EU vor. Diesmal erwischt es einen europäischen Konzern.

Amazon, Apple - nun Ikea: Die EU-Wettbewerbshüter nehmen mögliche unerlaubte Steuervorteile für den schwedischen Möbelkonzern in den Niederlanden ins Visier. Eine eingehende Prüfung wegen fragwürdiger Steuerregelungen werde eingeleitet, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

"Alle Unternehmen, ob nun groß oder klein, multinational oder nicht, sollten ihren gerechten Steueranteil zahlen", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Es geht nicht, dass Mitgliedstaaten es bestimmten Unternehmen gestatten, weniger Steuern zu zahlen, indem sie ihre Gewinne künstlich woanders hin verlagern dürfen. Wir werden die steuerliche Behandlung von Inter Ikea in den Niederlanden nun sorgfältig prüfen."

Unzulässige Steuervorteile in den Niederlanden?

Der Brüsseler Behörde zufolge ist das Geschäft von Ikea als Franchisemodell organisiert. Das bedeutet, dass die nun im Fokus stehende Inter Ikea Gruppe nicht Eigentümer der einzelnen Ikea-Geschäfte ist. Stattdessen zahlen alle Ikea-Shops weltweit eine Franchisegebühr in Höhe von drei Prozent des Umsatzes an eine in den Niederlanden ansässige Tochterfirma mit dem Namen Inter Ikea Systems.

Die Wettbewerbshüter haben nun Bedenken, dass diese Firma in den Niederlanden von unzulässigen Steuervorteilen profitiert habe. Dadurch seien die steuerpflichtigen Gewinne erheblich gesenkt und andere Wettbewerber benachteiligt worden.

EU-Kommissarin Vestager hatte zuletzt unter anderem mit einer Entscheidung gegen den US-Technologiekonzern Apple für Aufsehen gesorgt. Eine Steuerregelung Irlands für den Konzern war demnach illegal, das Land muss nun gut 13 Milliarden Euro an Steuern eintreiben. Irland und Apple wehren sich vor Gericht gegen den Entscheid. dpa

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