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18. Oktober 2011 14:52 Uhr

Ernährung

Eine Frage der Haltbarkeit

Jedes Jahr werden in Deutschland tonnenweise genießbare Lebensmittel weggeworfen. Politiker sehen vor allem Aufklärungsbedarf bei der Kennzeichnung der Waren.

Die Zahlen gehen weit auseinander. Da wäre zum einen die aktuelle Studie im Auftrag von Toppits, wonach in Deutschland jedes Jahr 6,6 Millionen Tonnen Nahrungsmittel im Müll landen. Die Schätzung der Welthungerhilfe dagegen rechnet mit 20 Millionen Tonnen. Ist diese Zahl richtig, endet ein Drittel der weltweiten Lebensmittelproduktion im Abfall. Verbraucherministerin Ilse Aigner will es nun genau wissen. Sie lässt untersuchen, wie viel Essen Bürger und Handel entsorgen. Mit den Ergebnissen der nationalen Wegwerfstudie wird aber erst 2012 gerechnet.

Viele werfen Lebensmittel wegen des Mindesthaltbarkeitsdatums weg

Sicher aber ist jetzt schon: Viele Deutsche werfen Produkte weg, weil deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Zu diesem Schluss kommt eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Aigners Ministerium. Diesen Grund geben 84 Prozent der Befragten an. Rund ein Viertel erklärt, zu viel gekauft zu haben. 19 Prozent nennen zu große Packungen als Hauptgrund. Und 16 Prozent beseitigen Lebensmittel, weil sie ihnen nicht schmecken.

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Koalitionspolitiker wie der FDP-Mann Hans-Michael Goldmann vermuten, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum oft falsch verstanden wird und daher vieles im Müll landet, was noch genießbar wäre. Er schlägt daher vor, den Begriff auf Lebensmittelverpackungen durch eine Alternative zu ersetzen. Als Beispiel nennt er den englischen Hinweis „best before...“, was so viel bedeutet wie „am besten vor dem ... verzehren“. Heute wird sich der Ernährungsausschuss des Bundestags, dem Goldmann vorsitzt, auf Antrag von Union und FDP mit dem Thema beschäftigen.

Verbraucher sollen sich auf ihre eigenen Sinne verlassen

Verbraucherministerin Aigner (CSU)  hat solchen Plänen bereits eine Absage erteilt. Ihr Ministerium plane weder die Abschaffung noch eine Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums, sagte ihr Sprecher. Ohnehin seien die Vorschriften auf EU-Ebene einheitlich geregelt.

Auch Ernährungsexpertin Margarete Besemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will am bestehenden Begriff nicht rütteln: „Es geht vielmehr darum, den Verbrauchern den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum klarzumachen.“ So gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum an, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährstoffe mindestens bis dahin behält. „Darüber hinaus ist es meist auch noch in Ordnung und essbar“, sagt Besemann. Sie rät Verbrauchern, sich auf ihre eigenen Sinne zu verlassen. Erst wenn das Produkt schlecht riecht, anders aussieht und schmeckt als üblich oder gar schimmelt, gehöre es in den Mülleimer. Das Datum allein sage jedoch noch nichts über den Verfall der Ware aus.

Aufpassen bei Hackfleisch und roher Bratwurst

Anders verhält es sich mit leicht verderblicher Ware wie Hackfleisch oder rohe Bratwurst, die mit dem Aufdruck „verbrauchen bis“ verkauft wird. Diese Produkte sollten nach Ablauf des Termins nicht mehr gegessen werden, betont Besemann.

Der Augsburger Bundestagsabgeordnete Heinz Paula, der für die SPD im Ernährungsausschuss sitzt, ist froh, dass die Lebensmittelverschwendung nun auf die politische Agenda rückt. „Aber nur den Begriff zu ändern, führt mit Sicherheit zu keinem Umdenken.“ Paula setzt auf Aufklärung, sobald die Ergebnisse der Wegwerfstudie vorliegen. „Der Wert der Nahrungsmittel muss wieder ins Bewusstsein rücken“, sagt er. So sieht das auch Ministerin Aigner, die wiederholt betont hat: Dazu zähle, dass man es vermeidet, Lebensmittel wegzuwerfen und mehr einzukaufen, als man tatsächlich benötigt. mit dpa

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