Ermittlungen gegen Ex-HSH-Nordbank-Chef Nonnenmacher eingestellt
Gegen Dirk Jens Nonnenmacher wird nicht weiter ermittelt. Der Ex-Chef der HSH Nordbank muss nicht in Kiel vor Gericht.
Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher wegen falscher Verdächtigung wurde eingestellt. Als Begründung nannte die Behörde mangelnden hinreichenden Tatverdacht. Dirk Jens Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem leitenden Angestellten und unter Mitwirkung eines Sicherheitsunternehmens das damalige Vorstandsmitglied Frank Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt und zum angeblichen Beweis dieser Vorwürfe eine fingierte Beweislage geschaffen zu haben.
Dirk Jens Nonnenmacher und der Vorwurf der Untreue
"Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ sich nicht belastbar beweisen, dass Professor Nonnenmacher um die Unrichtigkeit der mit der Anzeige erhobenen Vorwürfe wusste", erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Der damalige Vorstand Roth war mit der Begründung fristlos entlassen worden, er habe Interna der Bank an die Presse weitergegeben. Vorgelegte angebliche Beweise stellten sich bald als fingiert heraus. Die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen. Nonnenmachers Anwalt Gerald Goecke erklärte am Dienstag, die Staatsanwaltschaft habe einen Tatverdacht gegen seinen Mandanten in jedem relevanten Punkt verneint.
Nonnenmacher war von November 2008 bis März 2011 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Das Institut war im Zuge der Finanzmarktkrise schwer ins Schlingern geraten und musste 2009 von den Haupteigentümern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gerettet werden.
Im Juli vergangenen Jahres hatte das Hamburger Landgericht sechs ehemalige Spitzenmanager der Bank, darunter Nonnenmacher, vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Die Ex-Vorstände hätten bei dem komplexen und verlustreichen Finanzgeschäft "Omega 55" im Jahr 2007 zwar ihre Pflichten verletzt, urteilten die Richter. Dies sei aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass eine Verurteilung wegen Untreue gerechtfertigt gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Wohnung von Dirk Jens Nonnenmacher durchsucht
Im Zuge des Kieler Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Ende 2012 auch Wohnungen Nonnenmachers in Frankfurt und Hamburg durchsuchen lassen. Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung des Managers in Kiel hatte die Bank angekündigt, die Abfindung von vier Millionen Euro zurückzufordern, die der Manager für sein vorzeitiges Ausscheiden kassiert hatte. AZ/dpa
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