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Ausnahmen
03.01.2017

Flüchtlinge bekommen für Arbeit nicht immer Mindestlohn

Wer als Ausländer ein Praktikum macht, damit sein Berufsabschluss anerkannt wird, für den soll nach Überlegung der Bundesregierung der Mindestlohn nicht gelten.
Foto: Marco Hadem, dpa

Wer zur Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses ein Praktikum macht, für den soll der Mindestlohn von 8,84 Euro nicht gelten. Weshalb dies politischen Streit auslöst.

Wer in Deutschland arbeitet, für den gilt seit 2015 der Mindestlohn. Inzwischen sind es 8,84 Euro pro Stunde. Für Flüchtlinge und andere Einwanderer sollen aber unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden. So sieht es ein Papier des Bundesarbeits-, Bildungs- und Finanzministeriums vor, das auch unserer Zeitung vorliegt. Betroffen sind Zuwanderer, die in Deutschland ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen. Müssen sie dafür in einer Nachqualifizierung ein Praktikum machen, soll für sie die Mindestlohnpflicht entfallen. Als Beispiel wird im Papier ein syrischer Tischler genannt.

Das Beispiel im Detail: Der syrische Tischler beantragt in Deutschland die Anerkennung seines Abschlusses. Dafür fehlen ihm aber neun Monate Berufserfahrung. Diese kann er in einem Praktikum nachholen. In diesem Fall muss kein Mindestlohn gezahlt werden: Eine Praxisphase im Betrieb sei „wie ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildungsordnung“ zu werten und falle daher nicht unter die Mindestlohnpflicht, heißt es im Papier.

Es reiche, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Interessant ist der Fall, da freiwillige Praktika unter die Pflicht zum Mindestlohn fallen, wenn sie länger als drei Monate dauern. Pflichtpraktika für ein Studium oder eine Weiterbildung sind aber von jeher ausgenommen.

Auch bei bestimmten Lehrgängen von Ärzten, Krankenpflegern und Erziehern oder bei Studierten sehen die Ministerien Spielraum für Ausnahmen. Beispiel hier: eine vietnamesische Krankenschwester. Ihr wird bescheinigt, dass sie zur Anerkennung ihres Abschlusses einen Lehrgang von neun Monaten absolvieren muss.

Bietet ihr ein Krankenhaus ein Praktikum von neun Monaten an, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Ähnlich verhält es sich den Plänen zufolge bei einem Inder mit Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften, der für ein Aufbaustudium in Deutschland ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum absolvieren muss.

Ausnahmen beim Mindestlohn sind umstritten

Ausnahmen vom Mindestlohn sind stets umstritten: In der Flüchtlingskrise hatten Wirtschaftsfachleute Aufsehen mit der Forderung erregt, Flüchtlinge generell vom Mindestlohn auszunehmen, um sie besser in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies hatte sich nicht durchgesetzt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Ausnahmen vom Mindestlohn von Anfang an kritisch gesehen. Auch die neuen Pläne weist der DGB scharf zurück: „Schlimm genug, dass manche Unternehmen gerade Flüchtlinge als billige Arbeitskräfte ausnutzen“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. „Nun darf nicht auch noch der Staat Lösungen ermöglichen, die unserer Meinung nach nicht durch das Gesetz gedeckt sind, um sogar Flüchtlinge mit Ausbildung vom Mindestlohn auszunehmen.“

Körzell befürchtet, dass die Einfallstore zur Umgehung des Mindestlohns noch größer werden und klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen Qualifizierungsphasen umdeklariert werden. Weitere Ausnahmen vom Mindestlohn könnten „Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten sein, die gerne mit der Behauptung ,Ausländer nehmen Deutschen die Arbeitsplätze weg, weil sie billiger zu haben sind‘ Stimmung gegen Flüchtlinge machen“, warnt der Gewerkschafter.

Sowohl die Linkspartei als auch die AfD kritisierten gestern die Pläne. „Der Mindestlohn muss für alle gelten“, sagte Linken-Chef Bernd Riexinger. Und AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski kritisierte, „damit haben vor allem die großen internationalen Konzerne ihr Ziel erreicht, möglichst viele, möglichst billige Arbeitskräfte zu bekommen und den unliebsamen Mindestlohn auszuhöhlen“ – zum Schaden deutscher Arbeitnehmer.

In unserer Region hält dagegen die Industrie- und Handelskammer Schwaben den Vorschlag der Regierung, vom Mindestlohn bei der Nachqualifizierung von Flüchtlingen abzuweichen, für gerechtfertigt – nämlich dann, wenn für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses Qualifikationen fehlen. „Der nachträgliche Erwerb dieser Fähigkeiten ist einer ausbildungsähnlichen Qualifizierung gleichzusetzen, die nicht unter den Mindestlohn fallen sollte“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Saalfrank.

Wie häufig sind diese Fälle?

Wie häufig aber sind diese Fälle überhaupt? Der Bundesarbeitsagentur zufolge befanden sich nach den zuletzt verfügbaren Zahlen aus dem August 2016 deutschlandweit 47.500 Flüchtlinge in einer Nachqualifizierung – sei es bei einem Bildungsträger oder einem Unternehmen. Wie viele davon ein Praktikum machen, konnte die Agentur nicht sagen.

Allzu häufig scheint es in unserer Region nicht vorzukommen: Bei der Handwerkskammer für Schwaben berichtet man, dass die Kammer derzeit nur „vereinzelt“ Anträge von Menschen aus den klassischen Flüchtlingsländern wie Syrien oder Eritrea erreichen, die ihre beruflichen Kenntnisse in Deutschland anerkennen lassen möchten, zum Beispiel als Friseur. „Das liegt unter anderem daran, dass es in diesen Ländern eine handwerkliche Ausbildung im Sinne unseres dualen Systems kaum gibt.“ Die Betriebe sehen es zudem oft lieber, wenn die Einwanderer statt einer Nachqualifizierung gleich eine richtige Lehre im deutschen System machen.

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