Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Gleichstellung: Frauen in Führungspositionen: Wie viel bringt das Gleichstellungsgesetz?

Gleichstellung
29.06.2017

Frauen in Führungspositionen: Wie viel bringt das Gleichstellungsgesetz?

Im Mai 2015 trat das Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in Kraft. Wie viel bringt es wirklich? Die Zwischenbilanz ist ernüchternd.
Foto: Oliver Berg/Illustration (dpa)

Zwang oder Freiwilligkeit? Um mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen zu lassen, versucht es die Politik mit einer Mischung aus beidem. Jetzt läuft eine wichtige Frist ab.

Es gilt als einer der großen Erfolge der SPD in der großen Koalition. 2015 hatte die damalige Familienministerin Manuela Schwesig das Gesetz "für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst" durchgesetzt. Von einem "Kulturwandel" war die Rede. Jetzt wird eine Zwischenbilanz gezogen. Die fällt eher ernüchternd aus.

Was genau steht in dem Gesetz?

Die Regelung besteht aus zwei Säulen. Da ist zum einen eine feste Quote von 30 Prozent für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Das sind in der Regel Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Die zweite Säule besteht aus einer Zielgrößenverpflichtung. Demnach müssen sich rund 3500 Unternehmen eigene Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen - und zwar für Aufsichtsräte, Vorstände und die beiden obersten Management-Ebenen.

Was läuft gut?

Nach den neuesten Zahlen der Organisation FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte), die am Donnerstag veröffentlicht werden, ist der Anteil der Frauen bei Neubesetzungen in den Aufsichtsräten der aktuell 105 börsennotierten und voll mitbestimmten Großunternehmen auf 28,1 Prozent gestiegen und liegt damit nur noch wenig unter den gesetzlich geforderten 30 Prozent. Allerdings gibt es nach FidAR-Angaben große Unterschiede: von einem Anteil von 50 Prozent bis hinunter zu null Prozent.

Lesen Sie dazu auch

Was läuft nicht so gut?

Mit den Zielgrößen klappt es nicht so recht: Zum 30. Juni müssen die betroffenen Unternehmen ihre Vorgaben für den Frauenanteil in den Führungsgremien umgesetzt haben. Die Ergebnisse sind bislang bescheiden: In den Vorständen von 185 ausgewählten Unternehmen liegt der Frauenanteil gerade mal bei 6,8 Prozent. 65,2 Prozent davon haben keine weiblichen Vorstände und setzen sich die Zielgröße "Null" für die Vorstandsetage. "Es wachsen die Zweifel, ob die Festlegung von Zielgrößen alleine den notwendigen Kulturwandel in den Unternehmen einleiten kann", heißt es in der FidAR-Studie, dem sogenannten Women-on-Board-Index.

Und wie stehen die öffentlichen Unternehmen da?

Bei den 415 größten öffentlichen Unternehmen ist der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien auf nunmehr 29,7 Prozent gestiegen. Die Quote im obersten Management liegt mit 17,3 Prozent mehr als doppelt so hoch als in den Dax-Konzernen. "Schaut man genauer hin, besteht aber weiterhin Handelsbedarf", betont FidAR. Das gelte besonders für die Unternehmen, die nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz eine paritätische Zusammensetzung der Gremien anstreben müssten.

Wie geht es weiter?

Die Forderung nach weiterem gesetzlichen Druck wird lauter. Familienministerin Katarina Barley (SPD) betont, der Gesetzgeber müsse erneut tätig werden, wenn es bei den Zielgrößen für Vorstände nicht sehr bald bessere Ergebnisse gebe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert feste Quoten auch für Aufsichtsräte und Vorstände nicht börsennotierter Unternehmen. FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow sagt klar: "Wir brauchen ein neues Gesetz - zunächst die 30-Prozent-Quote für die Aufsichtsräte der 3500 Unternehmen." dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.