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Gesetz
05.03.2015

Frauenquote soll heute beschlossen werden - Wer ist überhaupt betroffen?

Laut Familienministerin Manuela Schwesig ist die Frauenquote ein "Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung". Heute soll die Quote beschlossen werden.
Foto: Symbolbild: Oliver Berg (dpa)

Eine Frauenquote soll nun auch Frauen in Deutschland den Weg in die Chefetagen der Wirtschaft ebnen. Heute soll die Quote beschlossen werden, doch wen betrifft sie überhaupt?

Frankreich hat sie, Italien hat sie, und Belgien und die Niederlande haben sie ebenfalls: Mit einer Frauenquote will nun auch die Bundesregierung Frauen die Türen in die Chefetagen der Wirtschaft öffnen. Am heutigen Freitag beschließt der Bundestag das entsprechende Gesetz. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) spricht bereits von einem "Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung". Der Kulturwandel habe begonnen. Noch aber herrsche in den Führungsetagen der großen Unternehmen eine ausgeprägte Männlichkeitskultur.

Die Ausgangslage

In den Aufsichtsräten der 160 größten Unternehmen in Deutschland ist heute nicht einmal jedes fünfte Mitglied eine Frau, die Vorsitzenden der Gremien sind bis auf fünf Ausnahmen durchweg Männer. Auch in den Vorständen, also dort, wo die wirklich wichtigen Entscheidungen fallen, sind die Männer mit einem Anteil von mehr als 94 Prozent nahezu unter sich. Gleichzeitig gab es noch nie so viele so gut ausgebildete Frauen. Die Mehrheit der Hochschulabsolventen in der Bundesrepublik ist inzwischen weiblich.

Die Betroffenen

Vom 1. Januar nächsten Jahres an gilt für die Aufsichtsgremien von 108 börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen eine verbindliche Frauenquote von 30 Prozent. Aus dem Verbreitungsgebiet unserer Zeitung gehören dazu die Audi AG in Ingolstadt, der Baukonzern Bauer aus Schrobenhausen, der Roboterhersteller Kuka in Augsburg, MAN, Osram, Siemens und der Kohlenstoff-Konzern SGL Carbon, der zwar in Frankfurt sitzt, aber in Meitingen bei Augsburg produziert. Außerdem müssen sich rund 3500 Unternehmen mit Belegschaften zwischen 500 und 2000 Mitarbeitern freiwillig Ziele für die Besetzung ihrer Aufsichtsräte, Vorstände und des obersten Managements mit Frauen setzen. Diese Ziele müssen sie öffentlich machen und auch regelmäßig über den Stand der Umsetzung informieren. Sobald die Quote von 30 Prozent erreicht ist, darf sie nicht mehr unter diesen Wert fallen.

Die Details

Einen radikalen Schnitt verlangt die Koalition von den betroffenen Konzernen nicht, sie können die Quote sukzessive erfüllen. Das heißt: Ein bereits gewählter Mann muss seinen Platz im Aufsichtsrat im Januar nicht für eine Frau räumen. Für Neubesetzungen und Neuwahlen gilt dann die 30-Prozent-Regel. Findet sich für einen frei werdenden Platz keine Frau, bleibt der jeweilige Sitz leer. In ihren jährlichen Lageberichten, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, müssen die Unternehmen dokumentieren, dass sie die Quote eingehalten haben, oder erklären, warum es nicht gelungen ist, Frauen zu gewinnen.

Die Staatsbetriebe

Analog zur Frauenquote für die Privatwirtschaft soll auch der Anteil von Frauen in den Chefetagen der Bundesverwaltung und in den Aufsichtsgremien von Unternehmen wie der Deutschen Bahn oder der Kölner Flughafen-GmbH steigen, an denen der Bund beteiligt ist. Wo dem Eigentümer Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 ebenfalls eine Frauenquote von 30 Prozent für alle Neubesetzungen. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Anteil dann langsam auf 50 Prozent steigen. Diese Vorgabe ist allerdings nicht verbindlich, sondern nur eine Art Absichtserklärung.

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Die Kritiker

Die Wirtschaft hält von der Frauenquote nichts. Das entscheidende Kriterium für die Besetzung eines Postens müsse die fachliche Qualifikation sein, kritisiert beispielsweise die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. In Koalitionskreisen wird deshalb damit gerechnet, dass die Frauenquote über kurz oder lang auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts landet.

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