Gibt es doch Ausnahmen vom Mindestlohn?
Die Union will beim Mindestlohn Sonderregeln für Erntehelfer, die SPD ist strikt dagegen. Viel Zeit haben beide nicht mehr.
Er ist ein Herzensthema der SPD – und ein lästiges Übel für die Union. Noch vor der Sommerpause wird der Bundestag den neuen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschließen. Hinter den Kulissen der Koalition aber tobt noch immer ein heftiger Streit um Ausnahmen und Übergangsfristen. Dabei geht es vor allem um drei Bereiche: die Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, die Praktikanten und die Langzeitarbeitslosen.
Sonderregelung bei Mindestlohn gefordert
Saisonarbeiter Auf Erdbeerplantagen und Spargelfeldern, in Weinbergen und in den Hopfengebieten arbeiten Jahr für Jahr mehr als 300.000 Erntehelfer aus Rumänien, Polen und anderen Ländern Osteuropas zu Löhnen von deutlich unter der neuen Untergrenze von 8,50 Euro. Für diese oft nur wenige Wochen im Jahr beschäftigten Saisonarbeiter fordert Agrarminister Christian Schmidt (CSU) eine Sonderregelung. Den Vorschlag des Bauernverbandes, Erntehelfern mit einer Beschäftigungsdauer von weniger als 50 Tagen nur 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen, macht er sich zwar nicht zu eigen.
Alternativ dazu können sich einige Unterhändler der Union jedoch Nachlässe bei Steuern oder Sozialabgaben für die betroffenen Betriebe vorstellen. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will dem allerdings nicht nachgeben. Sie fürchtet, dass andere Branchen dann sofort mit ähnlichen Forderungen kommen. Am Ende, unkt Bauernpräsident Joachim Rukwied, zahle der Verbraucher die Zeche: Mit dem Mindestlohn werde Spargel um bis zu 30 Prozent teurer.
Praktikanten Ein Praktikum, das länger als sechs Wochen dauert und kein fester Bestandteil eines Studiums oder einer Ausbildung ist, muss vom nächsten Jahr an mit 8,50 Euro pro Stunde honoriert werden. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union drängt hier noch auf großzügigere Regelungen zugunsten der Unternehmen. Die SPD dagegen will den Gesetzentwurf noch verschärfen. Ihre Arbeitsmarktexpertin, die Pforzheimer Abgeordnete Katja Mast, fordert auch für Praktika, für die kein Mindestlohn gezahlt werden muss, eine Mindestvergütung sowie eine Umkehr der Beweislast: Bei juristischen Auseinandersetzungen müsste dann nicht mehr der Praktikant seinem Arbeitgeber einen Verstoß nachweisen, sondern das Unternehmen seine Unschuld.
Kein Anspruch auf Mindestlohn in ersten sechs Monaten
Langzeitarbeitslose Sie haben in den ersten sechs Monaten in einem neuen Job keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Analog zu den Praktika will SPD-Expertin Mast auch für sie eine Mindestvergütung festschreiben, ohne allerdings eine konkrete Zahl zu nennen. Um zu verhindern, dass Unternehmen für einfache Tätigkeiten immer wieder neue Langzeitarbeitslose einstellen, will sie ebenfalls Vorkehrungen treffen: „Wir wollen keine Hire-and-fire-Mentalität.“ Die Bundesanstalt für Arbeit hält das Risiko jedoch für überschaubar. Die Sechs-Monats-Frist, sagt ihr Vorstandsmitglied Heinrich Arlt, „senkt die Hürde für Langzeitarbeitslose, wieder in Beschäftigung zu kommen“.
Nach den Plänen der Sozialministeringilt der Mindestlohn vom 1. Januar 2015 an für etwa vier Millionen Beschäftigte. Branchen, deren Tarifverträge noch niedrigere Löhne festschreiben, müssen den neuen Stundensatz von 8,50 Euro erst vom Jahr 2017 an bezahlen – weshalb sich die Arbeitgeber aus der Land- und Forstwirtschaft gerade bemühen, rasch noch einen solchen Vertrag abzuschließen. Eine erste Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist in dieser Woche ohne Ergebnis zu Ende gegangen, ein zweiter Termin wurde für den 3. Juli angesetzt. Tags darauf soll der Bundestag dann über den Mindestlohn abstimmen.
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