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Medienbericht:
24.07.2014

Hoffnung für Taxifahrer auf eigenen Mindestlohn

Taxifahrer können Hoffnung auf einen eigenen Mindestlohn haben.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Erstmals wird in der Geschichte der Taxi-Branche über einen bundesweiten Tarifvertrag verhandelt. Dabei soll es um einen eigenen Mindestlohn gehen.

Die Taxi-Branche könnte einen eigenen Mindestlohn bekommen. Denn erstmals in der Geschichte des Taxigewerbes soll über einen bundesweiten Tarifvertrag verhandelt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag berichtet, wollen sich dabei der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, der etwa zwei Drittel der 33.000 Taxiunternehmen vertritt, und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf eigene Lohnuntergrenzen für die 200.000 angestellten Taxifahrer einigen. Damit solle die Übergangsfrist beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgeschöpft werden.

Lohnuntergrenze für Taxifahrer wird verhandelt

"Wir hoffen, dass die Gespräche in der zweiten Augusthälfte beginnen, und haben das Ziel, bereits im September einen Abschluss zu erreichen", sagte der Geschäftsführer des Taxiverbands, Thomas Grätz. Der Verband erweiterte jüngst seine Satzung, um als Arbeitgeberorganisation auftreten zu dürfen. Auch Verdi wünscht sich eine Lösung. "Dieser Markt ist völlig ungeregelt", sagte eine Sprecherin. "Was ist Arbeitszeit, was Standzeit, was eine Pause? Wie gehen wir mit der Umsatzbeteiligung um?" Es gebe viel zu klären.

Mindestlohn-Gesetz

Die Tarifparteien in einzelnen Branchen können in einem bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag regeln, die Bezahlung der Mitarbeiter bis Ende 2016 schrittweise an die neue gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro anzupassen. Dies sieht das von 2015 geltende Mindestlohn-Gesetz vor. Taxifahrer gehören nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Bezieht man die Wartezeiten mit ein, belaufen sich ihre Löhne im Durchschnitt auf weniger als sieben Euro pro Stunde. dpa/AZ

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