Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Abzocke im Internet: Inkasso-Anwältin muss Opfer Schadensersatz zahlen

Abzocke im Internet
25.08.2009

Inkasso-Anwältin muss Opfer Schadensersatz zahlen

Bild: Ulrich Wagner
Foto: Ulrich Wagner

Abzocker im Internet sind eine Plage. Doch jetzt hat ein Gericht ein Machtwort gesprochen: Eine Anwältin, die für einen dubiosen Dienst Geld eintreiben wollte, muss ihrem Opfer Schadensersatz bezahlen. Von Sascha Borowski

Abzocker im Internet sind eine Plage. Doch jetzt hat ein Gerichtein Machtwort gesprochen: Eine Anwältin, die für einen dubiosen Dienst Geld eintreiben wollte, muss ihrem Opfer Schadensersatz bezahlen.

Seit gut vier Jahren machen Abzocker mit Abo-Fallen das Internet unsicher. Der Trick: Die Täter stellen eine Webseite ins Netz, auf der sie Dienstleistungen - Routenplaner, Computerprogramme, IQ-Tests, Horoskope und anderes - anbieten. Um den Dienst nutzen zu können, soll man "nur" seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben.

Dass die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, verstecken die Betreiber im Kleingedruckten, im Fließtext oder in ihren AGB.

Tag für Tag fallen tausende Menschen auf die Masche herein. Und wer die fragwürdigen Rechnungen nicht bezahlt, wird unter Druck gesetzt. Erst kommt die Rechnung, dann folgen Mahnungen, schließlich flattern Droh-Briefe von Inkasso-Firmen und Inkasso-Anwälten ins Haus.

Obwohl Verbraucherzentralen einhellig raten, in solchen Fällen trotzdem nicht zu bezahlen, knicken viele Betroffene ein: Unter dem Druck des "Inkasso-Stalkings" überweisen sie die geforderten Summen.

Nicht so ein Opfer aus dem Raum Karlsruhe. Der Mann war auf die Seite geburtstags-infos.de hereingefallen. Er weigerte sich zu bezahlen, bekam Post von einer Inkasso-Anwältin - und ging zusammen mit seinem Rechtsanwalt Benedikt Klas zum Gegenangriff über: Er verklagte die Inkasso-Anwältin auf Schadensersatz.

Das Amtsgericht Karlsruhe gab dem Mann Recht. Die Richterin kam zum Schluss, dass die Geburtstags-Seite wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises offensichtlich darauf ausgelegt sei, "Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Daher gebe es keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer - und damit auch keine Zahlungspflicht.

Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, wertete das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 - Az. 9 O 93/09) als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug". Sie müsse dem Betroffenen daher Schadensersatz bezahlen - nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro wurden der Inkasso-Anwältin auferlegt.

Der erfolgreiche Anwalt Benedikt Klas sprach gegenüber Augsburger Allgemeine Online von einem Urteil mit Signalwirkung: "Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen", sagte er. Zudem hätten es Gerichte jetzt einfacher. Wenn sie über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.

Der nächsten Prozess gegen Internet-Abzocker steht für Anwalt Klas übrigens schon an. Anfang September geht er direkt gegen eine Firma vor, die Verbraucher im Internet abzocken wollte. Sascha Borowski

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.