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Insolvenz
14.07.2017

Insolvenz in Eigenregie: Was Küchenhersteller Alno jetzt plant

Der Küchenhersteller Alno geht in die Insolvenz - und will einen Insolvenzverwalter dennoch vermeiden. Zugelassen wird das nur in Ausnahmefällen.
Foto: Felix Kästle (dpa)

Gesenkte Köpfe in Pfullendorf: Alno geht in die Insolvenz. Der Küchenhersteller will wieder auf die Beine kommen - aber ohne Insolvenzverwalter. Wie das klappen soll.

Was ist eigentlich eine Insolvenz? Fragen und Antworten finden Sie am Ende des Artikels.

Irgendwie haben es viele Alno-Beschäftigte wohl geahnt. Aber jetzt, wenige Stunden nach Bekanntgabe der Insolvenz des Traditionsküchenbauers, ist blankes Entsetzen das vorherrschende Gefühl der Alnoianer, wie die Mitarbeiter des Unternehmens sich selbst stolz nennen. Am Stammsitz in Pfullendorf will keiner reden. Mit gesenkten Köpfen, den Blick auf den Asphalt gerichtet, laufen die Angestellten am Mittwoch ins Werk. "Wie lange noch?" Diese Frage stellen sich in diesem Moment wohl die meisten.

Die Mitarbeiter seien in einer „Schockstarre“, sagt Waltraud Klaiber, Alno-Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Aufsichtsratschefin. Die Menschen seien „verärgert, wütend, ohnmächtig und enttäuscht“, auch weil mit der „Horrornachricht Insolvenz“ viele Kollegen das endgültige Aus des Unternehmens verbinden würden.

In einer knappen Mitteilung hatte Alno am Abend zuvor wenig verklausuliert mitgeteilt, pleite zu sein und ein sogenanntes Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung anzustreben" – also ohne einen von außen eingesetzten Insolvenzverwalter. Am Mittwoch wurde der Insolvenzantrag nach Informationen des Südkuriers beim zuständigen Amtsgericht in Hechingen eingereicht. Der Vorstand habe sich zu diesem Schritt entschlossen, weil in Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Gläubigern "zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte", hieß es laut Alno. Alno ging also das Geld aus. Dem kleinen Hechinger Amtsgericht kommt nun große Bedeutung zu. Lehnt es den Alno-Plan ab, droht ein traditionelles Insolvenzverfahren, das für Firmen viele Unwägbarkeiten birgt. Segen die Richter den Alno-Vorstoß ab, wäre eine erste Hürde genommen. Seit dem Jahr 2012 bietet das deutsche Insolvenzrecht Firmen die Möglichkeit, es mit der Sanierung ohne Eingriffe eines externen Insolvenzverwalters zu versuchen. (Fragen und Antworten zum genauen Ablauf finden Sie am Ende des Textes.) Ein Ansatz, den Experten wie Hans Haarmeyer, Vorstand des deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht als "unternehmensfreundlich" bezeichnen.

Alno muss mit seiner Strategie überzeugen

Die Möglichkeit zur Eigensanierung gibt den betroffenen Firmen nämlich vor allem zweierlei: Zeit zum Durchatmen und finanziellen Spielraum – etwa weil das Unternehmen zunächst keine Gehaltschecks für die eigenen Mitarbeiter ausfüllen muss. Für die Dauer von maximal drei Monaten übernimmt das ein spezieller Sicherungsfonds der deutschen Wirtschaft, in den alle Firmen einbezahlen. Die Bundesagnetur für Arbeit zahlt das Geld aus. Allein hierdurch kämen "schnell Millionenbeträge zusammen", sagt Haarmeyer. Außerdem werden die Firmen bei der Entrichtung der Umsatzsteuer entlastet, und dauerhafte Zahlungsverpflichtungen wie Mieten, Pachten und Zinsen müssen für die Dauer des Verfahrens nur noch teilweise entrichtet werden. Ziel sei es, das Unternehmen wieder liquide zu machen" und Lieferanten und Kunden zu überzeugen, bei der Stange zu blieben, sagt Haarmeyer.

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Für umsonst gibt es die Möglichkeit zur Insolvenz in Eigenverwaltung aber nicht. "Gerichte genehmigen das nur, wenn sie eine klare Strategie erkennen, wie das Unternehmen saniert werden kann", sagt Haarmeyer. Fragen, wie die "Marke Alno" in Zukunft aufgestellt werden soll und welche Gewinne erwirtschaft werden können, seien hier zentral. "Das Management muss hier liefern", sagt Haarmeyer.

IG-Metall sieht schwere Versäumnisse bei Alno

Über genau diese Frage rätselt die Allgemeinheit allerdings seit knapp einem Jahr. Damals stieg die von der bosnischen Unternehmenrfamilie Hastor kontrollierte Firma Tahoe bei Alno ein. Heute ist man mit rund 43 Prozent Hauptaktionär. Zwar trat das neue Management um Firmenchef Christian Brenner auf die Kostenbremse – auch Mitarbeiter wurden entlassen – aber eine Strategie für den stark verschachteltenen Konzern ist Brenner bislang schuldig geblieben. Es gibt nicht einmal ein öffentliches Bild von ihm. Dem Unternehmen ist es in den letzten Monaten zwar gelungen, die Verluste einzudämmen, allerdings schreibt man noch immer tief rot – wie übrigens fast durchgängig, seit dem Börsengang im Jahr 1995. Dafür verantwortlich seien "Sanierungsstau und Altlasten", wie es vom Hauptaktionär Tahoe heißt. Er will Alno weiter die Stange halten, um das Unternehmen "finanziell, bilanziell und operativ nachhaltig zu stabilisieren", wie es heißt.

Auch die Gewerkschaft IG-Metall sieht schwere Versäumnisse in der Vergangenheit. "Über Jahre" habe das Alno-Management Stellen gestrichen, das habe aber keine großen Änderungen gebracht.

Die Mitarbeitervertreter jedenfalls haben die Hoffnung noch nicht fahren gelassen. Man sei zuversichtlich, dass „das Insolvenzverfahren auch eine Chance bietet, insbesondere wenn man den eingeschlagenen Spar- und Restrukturierungskurs rigoros weiter verfolgt“, sagte Betriebsrats-Chefin Klaiber. Jetzt gelte es einfach alles auf den Prüfstand zu stellen und kein Geld mehr zu verschleudern.

Fragen und Antworten: Wie könnte die Insolvenz ablaufen?

Was heißt eigentlich Insolvenz?

Eine Insolvenz (von lateinisch solvere „löse, bezahlen“) bedeutet nichts anderes als dass ein Unternehmen seinen Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, also zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Genauer: Wenn ein Unternehmen seine fälligen Außenstände innerhalb von höchstens drei Wochen nicht wenigstens zu 90 Prozent bezahlen kann, muss es einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (das dann Insolvenzgericht heißt) stellen. Hauptgrund für eine solche Antragspflicht ist der Schutz der Gläubiger wie etwa Lieferanten oder Banken. Für sie soll nicht noch mehr Geld auf dem Spiel stehen. In den meisten Fällen bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der dann sämtliche Schritte der Geschäftsführung genehmigen muss, also das Sagen im Unternehmen hat. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll vor allem dafür sorgen, dass die Gläubiger zu ihrem Recht – sprich zu ihrem Geld – kommen. Als erstes wird er das Firmenvermögen sichern, sofern es noch eins gibt. Stellt das Insolvenzgericht dann fest, dass genug Vermögen in dem Unternehmen ist, um zumindest die Kosten für ein Insolvenzverfahren zu decken, oder die Aussichten für eine langfristige Betriebsfortführung gut sind, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Andernfalls wird das Unternehmen liquidiert.

Und was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung, so wie sie Alno nun beantragt hat?

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine Alternative zu einem Insolvenzverfahren mit gerichtlich bestelltem Insolvenzverwalter. Auch hier muss bei Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzantrag gestellt werden. Allerdings behält in einem solchen Fall die bisherige Geschäftsführung die Leitung des Unternehmens und kann selbst ein Sanierungskonzept erarbeiten und umsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eigenverwaltung nicht zum Nachteil der Gläubiger führen wird. Darüber entscheidet das Insolvenzgericht. Völlig frei schalten und walten kann die Geschäftsführung aber auch hier nicht. Ihr wird ein sogenannter Sachwalter zur Seite gestellt. Dieser steht der Unternehmensleitung mit Rat und Tat zur Seite, kontrolliert sie aber auch. Bestellt wird der Sachwalter vom Insolvenzgericht. Ein erfolgreiches Beispiel für eine solche Eigenverwaltung ist Centrotherm. Das Unternehmen hatte im Oktober 2012 Insolvenz beantragt und konnte das Verfahren Ende Mai 2013 beenden.

Bedeutet eine Insolvenz also nicht gleich das Aus für das Unternehmen?

Nein. Egal, ob mit Insolvenzverwalter oder unter Eigenregie: In der Regel wird versucht, den Betrieb weiterzuführen. Denn es liegt meist auch im Interesse der Gläubiger, den Betrieb und die Produktion am Laufen zu halten. Zum einen gibt es so eine größere Chance, einen Investor für das Unternehmen zu finden; zum anderen springt auch ansonsten für die Gläubiger oft mehr heraus, wenn der Betrieb fortgeführt und saniert, als wenn etwa bloß der Maschinenpark oder die Gebäude verkauft werden.

Und was ist mit anstehenden Zahlungsverpflichtungen?

Pleite-Unternehmen sind während eines Insolvenzverfahrens weitgehend vor Zwangsvollstreckungen und dem Zugriff einzelner Gläubiger geschützt. Damit gewinnen sie Zeit, um sich neu aufzustellen. Zudem springt die Bundesagentur für Arbeit für die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter ein und überweist das sogenannte Insolvenzgeld in Höhe des letzten Nettogehalts (bis zu einer Höchstgrenze von derzeit brutto 6350 Euro in Westdeutschland und brutto 5700 Euro in Ostdeutschland). Das gilt allerdings für höchstens drei Monate.

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