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Arbeitsrecht
09.02.2018

Ist es erlaubt, während der Arbeit Olympia zu schauen?

Dass die Winterspiele in Südkorea stattfinden, ist für Fernsehzuschauer ärgerlich.
Foto: dpa

Gerade laufen die Olympischen Winterspiele in Pyeongchang. Doch wegen der Zeitverschiebung fallen viele Wettkämpfe in die Arbeitszeit. Darf man sie auf der Arbeit gucken?

Für arbeitende Sportfans ist Südkorea nicht gerade das ideale Gastgeberland für die Olympischen Winterspiele. Denn das Land ist uns acht Stunden voraus. Wer die Wettbewerbe angucken möchte, muss entweder früh aufstehen, nicht ins Bett gehen, oder in der Arbeitszeit schauen. Aber darf man das?

Wann kann man die Olympischen Winterspiele anschauen?

Nein, sagt Eva Schönmetzler, Rechtsberaterin der IHK Schwaben. Denn für die Zeit während der Olympischen Winterspiele gibt es keine besonderen Arbeitszeitregelungen. Und das heißt: „Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers ist das Verfolgen der Spiele am Arbeitsplatz per Live-Stream oder TV nicht gestattet.“

Das bestätigt auch die Anwältin Jacqueline Teutloff, die mit der deutschen Anwalts-Hotline zusammenarbeitet. Äußert sich ein Betrieb nicht zu dem Thema, müssen die Beschäftigten fragen, ob sie die Wettkämpfe verfolgen dürfen. Denn während der Arbeitszeit darf der betriebliche Ablauf nicht gestört werden, sagt Teutloff. Hält sich ein Mitarbeiter nicht an die Weisung, kann er sogar eine Abmahnung bekommen.

Olympia live im Radio: Darf man das auf der Arbeit hören?

Etwas umstrittener ist es beim Radio hören. „Läuft auch sonst neben der Arbeit das Radio, dürfen die Beschäftigten es auch während Olympia anlassen“, sagt die Anwältin. Immer vorausgesetzt, dass die Arbeit erledigt wird. „Denn dafür bezahlt die Firma das Gehalt.“

Auch bis spät in die Nacht aufbleiben, um die Spiele zu gucken, kann Folgen haben: Macht ein Angestellter dann schwere Fehler, weil er übermüdet ist, kann das ebenfalls abgemahnt werden. „Wenn jemand ein wirklich begeisterter Sportfan ist, muss er versuchen, in dieser Zeit Urlaub zu nehmen“, sagt Teutloff. Einen Anspruch darauf gebe es allerdings nicht.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.02.2018

Es ist schon überraschend worüber alles beriichtet wird. Die Antwort auf die Überschrift ist doch ganz klar.