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  3. Gericht: Karlsruhe klärt Rechte der Gewerkschaften

Gericht
12.07.2017

Karlsruhe klärt Rechte der Gewerkschaften

Deutschlands Tariflandschaft ist ein Flickenteppich. Das heißt, dass innerhalb eines Konzerns oft verschiedene Gewerkschaften – so wie die Gewerkschaft der Lokführer – für die Interessen ihrer Mitglieder kämpfen.
Foto: Rainer Jensen, dpa

Die Verfassungsrichter entscheiden über das umstrittene Tarifeinheitsgesetz. Es soll regeln, welcher Vertrag in Unternehmen gilt. Bringt das Urteil mehr oder weniger Streiks, bessere Abschlüsse oder schlechtere?

Claus Weselsky sieht seine Lokführergewerkschaft GDL für die nächsten 150 Jahre gesichert, die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) bangt weiter um ihre Zukunft: Die Reaktionen auf das Karlsruher Urteil zum Tarifeinheitsgesetz fallen so unterschiedlich aus, als hätte das Bundesverfassungsgericht gestern zwei verschiedene Entscheidungen verkündet. Wer gewinnt, wer verliert, wird sich wohl erst auf lange Sicht zeigen. Manches zeichnet sich aber jetzt schon ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Tarifeinheit – was heißt das überhaupt?

Deutschlands Tariflandschaft ist ein bunter Flickenteppich. Ob Lokführer, Piloten, Fluglotsen oder Klinikärzte – alle streiten für ihre Interessen, und wenn es hart auf hart kommt, auch mit Streiks. Bei der Bahn oder im Luftverkehr bleiben schnell zigtausend Reisende auf der Strecke. Und hat der Arbeitgeber eine Front befriedet, geht es manchmal gleich am nächsten Kampfplatz los. Mit dem Gesetz will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sicherstellen, dass es zumindest pro Betrieb immer nur einen Tarifvertrag geben kann. Das war nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 nicht mehr gewährleistet.

Wie soll das funktionieren?

Zählen ist angesagt, denn das Gesetz sieht vor, dass sich die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb durchsetzt. Gibt es konkurrierende Abschlüsse, soll nur ihr Tarifvertrag gelten. Das Kalkül der Bundesregierung ist, dass es die Rivalen darauf nicht ankommen lassen. Sie sollen sich vorher an einen Tisch setzen und ihre Interessen und Zuständigkeiten abstimmen – zum Vorteil aller.

Warum ist das Gesetz überhaupt vor dem Gericht in Karlsruhe gelandet?

Verdi, vor allem aber kleine Gewerkschaften bis zur Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer setzen sich zur Wehr. Die Interessen sind verschieden, aber im Grunde treibt sie alle die gleiche Sorge um: dass sie ihre Ziele nicht mehr durchgesetzt bekommen und am Ende den Kürzeren ziehen. Denn die Arbeitgeber, so die Befürchtung, werden so gewieft sein, sich den genehmeren Verhandlungspartner auszuwählen, die Gewerkschaften sich im Kampf um Mitglieder gegenseitig aufreiben. Mit Verfassungsklagen wollten sie das Gesetz aus der Welt schaffen.

Wer hat sich durchgesetzt?

Auf den ersten Blick die Ministerin. Die Richter des Ersten Senats kommen zu dem Schluss, dass das Gesetz weitgehend verfassungsgemäß ist. Damit kann es in Kraft bleiben. Auch die umstrittene Regelung mit der Mitgliederstärke hat im Kern Bestand – auf die Gefahr hin, dass die kleinere Gewerkschaft es in Zukunft schwerer haben dürfte, Mitstreiter für ihre Sache zu gewinnen. Im Detail machen die Richter aber so viele Auflagen und einschränkende Vorgaben, dass die Ärztegewerkschaft Marburger Bund das Gesetz „auf die Intensivstation gelegt“ sieht, die Behandlung habe Karlsruhe gleich selbst begonnen.

Womit haben die Richter ihre Probleme?

Sie sehen nicht ausreichend sichergestellt, dass unterlegene Gewerkschaften nicht ganz unter die Räder kommen, insbesondere die kleinen Berufsgruppen mit ihren Spezialanliegen. Die VC etwa hatte immer betont, dass an Bord eines Flugzeugs nun mal ein ganzes Team Flugbegleiter, aber nur zwei Piloten sind. Und nur knapp 15 Prozent aller Krankenhaus-Beschäftigten sind Ärzte. Es hat aber auch niemand bedacht, wie für die Arbeitnehmer zentrale Vereinbarungen geschützt werden sollen – zur Altersvorsorge, zum Kündigungsschutz, zur Lebensarbeitszeit. Hier akzeptiert Karlsruhe keine Abstriche.

Und das lässt sich reparieren?

Für den besseren Schutz kleiner Berufsgruppen muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Lösung finden. In anderen Punkten geben die Richter gleich selbst vor, wie das Gesetz zu lesen ist. Der Gefahr, dass kleinere Gewerkschaften für Streikschäden aufkommen müssen, wenn sie bei unklaren Mehrheitsverhältnissen einen Arbeitskampf anzetteln, begegnen sie sofort: Ein Haftungsrisiko bestehe nicht. Die größte Aufgabe kommt aber auf die Arbeitsgerichte zu. Sie haben bei heiklen Regelungen sicherzustellen, dass die Belastungen zumutbar bleiben. Verdi befürchtet „uneinheitliche Urteile und unzählige Prozesse“.

Kann das funktionieren?

Kritik kommt aus dem eigenen Kreis. Zwei Richter, darunter die für das Verfahren zuständige Berichterstatterin Susanne Baer, hätten Nahles das Gesetz nicht durchgehen lassen. Vor allem haben sie wenig Verständnis dafür, dass Karlsruhe zu retten versucht, was die Politik nicht zu Ende gedacht hat. Schon heute herrscht große Uneinigkeit, ob die Tarifeinheit überhaupt Machtkämpfe entschärfen und Blockaden verhindern kann – angewandt wurde das Gesetz seit Inkrafttreten Mitte 2015 nämlich nie. Mit dem großen „Ja, aber…“ aus Karlsruhe dürfte dahinter noch ein Fragezeichen mehr zu setzen sein. (dpa)

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