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Strafen in Millionenhöhe
31.01.2013

Kartellamt bezichtigt Schokoladenhersteller der Preisabsprache

Wegen verbotener Preisabsprachen für Schokolade und Austausch von Firmengeheimnissen müssen elf Süßwarenhersteller insgesamt rund 60 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Foto: Martin Gerten

Schokoladenhersteller haben laut Bundeskartellamt Kunden jahrelang beim Kauf mit überhöhten Preisen über den Tisch gezogen. Für die Preisabsprachen müssen sie nun Millionenbußen zahlen.

Wegen verbotener Preisabsprachen für Schokolade und Austausch von Firmengeheimnissen müssen elf Süßwarenhersteller insgesamt rund 60 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Das teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag nach dem Abschluss eines seit Jahren laufenden Verfahrens mit.

Kartellamt überzeugt: Per Telefon Preise abgesprochen

Die Hersteller haben nach Überzeugung des Amtes telefonisch und bei Treffen einer "Vierer-Runde" Preiserhöhungen für Schokoladen-Tafeln und Schoko-Riegel abgesprochen. Bei Verbandstreffen der Süßwarenindustrie sollen sie außerdem vertrauliche Firmeninformationen etwa über ihre jeweiligen Einzelhändler ausgetauscht haben. Im Ergebnis gab es laut Bundeskartellamt starke Preiserhöhungen von teils bis zu 25 Prozent. Ein Kronzeugenantrag der Mars GmbH im niederrheinischen Viersen hatte die Ermittlungen des Kartellamtes mit branchenweiten Durchsuchungen 2008 ausgelöst.

Kraft, Ritter, Nestlé und Mars an Preisabsprachen beteiligt

Hintergrund waren Preiserhöhungen für die Schokoladenrohstoffe Milch und Kakao 2007, berichtete die Behörde. Manager der Firmen Kraft Foods (Milka-Schokolade, Elmshorn) und Ritter (Ritter-Sport, Waldenbuch, Baden-Württemberg) hätten in mehreren Telefonaten vereinbart, wie die höheren Kosten an die Verbraucher weitergereicht werden sollten. Die Hersteller-Abgabepreise für Schokoladentafeln seien danach Anfang 2008 um 15 bis 25 Prozent angehoben worden, die Verbraucher mussten 10 bis 15 Cent mehr für die Tafel bezahlen.

"Einzelne Unternehmen wollten offensichtlich auf Nummer sicher gehen, dass sie ihre Kosten einfach an die Verbraucher durchreichen können", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. An der "Vierer-Runde" mit Preisabsprachen und verbotenem Informationsaustausch waren laut Bundeskartellamt Mars, Nestlé, Ritter und der Fruchtgummihersteller Haribo beteiligt. Mars und Nestlé zählen zu den wichtigen Herstellern unter anderem von Schokoriegeln. Anfang 2008 stiegen die Preise für diese Produkte laut Kartellamt um etwa ein Zehntel, teils durch Verringerung des Packungsinhaltes.

Schimmel auf Konfitüre mit mehr als 50 Prozent Zucker sollte großzügig abgehoben werden; bei weniger als 50 Prozent Zucker muss sie sofort weggeschmissen werden: Hier verteilen sich die Schimmelgiftpilze unsichtbar über das gesamte Lebensmittel. Falls der Zuckeranteil nicht nachvollziehbar ist, sollte man verschimmelte Konfitüre lieber entsorgen.
17 Bilder
So lange halten Lebensmittel wirklich
Foto: Franziska Koark, dpa

Ritter weist Vorwürfe des Bundeskartellamts zurück

Ritter wies die Vorwürfe entschieden zurück und kündigte Einspruch gegen die Bußgeldbescheide gegen das Unternehmen über insgesamt 7,5 Millionen Euro an.

Das Bundeskartellamt ermittelte außerdem zahlreiche weitere Fälle verbotenen Informationsaustausches unter Konkurrenten zwischen 2004 und 2008 unter anderem bei Sitzungen eines Arbeitskreises des Bundesverbandes der Süßwarenhersteller. Dabei hätten Unternehmen sich gegenseitig etwa über Rabattforderungen ihrer Einzelhändler oder geplante Preiserhöhungen informiert. Auch solche Informationen sind zum Schutz des Wettbewerbs nicht erlaubt. Wegen verbotenen Informationsaustausches hatte die Behörde bereits im Sommer 2012 ein Bußgeld von 2,4 Millionen Euro gegen den Bonner Süßwarenhersteller Haribo erlassen.

Mehrere Unternehmen nahmen an verbotenen Treffen teil

An verbotenen Informationstreffen seien neben Mars und Ritter auch Bahlsen (Hannover), Griesson de Beukelaar (Polch, Rheinland-Pfalz), Storck (Berlin), Katjes (Emmerich, NRW), Brands (Bonn), Feodora (Bremen), Piasten (Forchheim, Bayern) und Zentis (Aachen) beteiligt gewesen.

Die Branche habe sich mehrheitlich um eine einvernehmliche Beendigung der Verfahren bemüht, sechs der Bußgeldbescheide seien bereits rechtskräftig. Bußgeldbescheide der Kartellbehörde richten sich immer auch gegen verantwortliche Manager. Sie könnten erheblich belastet werden mit Summen im Bereich von bis zu einem Jahresgehalt, sagte ein Behördensprecher. dpa/AZ

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