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5G
02.01.2019

Kartellamt lobt Vergaberegeln für 5G-Netze

Mit 5G wird sich die Übertragungsrate beim Mobilfunk deutlich erhöhen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

Netzbetreiber kritisieren die Vergaberegeln für die neuen 5G-Mobilfunknetze. Das Bundeskartellamt kann diese Kritik nicht nachvollziehen.

Das Bundeskartellamt hält die Kritik an den umstrittenen Vergaberegeln für die neuen 5G-Mobilfunknetze für unangebracht. "Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Rheinischen Post. "Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln."

Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. "Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden", sagte Mundt. "Entscheidend ist, wie das in der Praxis umgesetzt wird."

Frequenzen für 5G sollen im Frühjahr versteigert werden

Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.

Die Bundesnetzagentur hatte die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen auf Druck der Politik noch einmal verschärft. Vor allem wurden den Unternehmen weitergehende Auflagen für den Ausbau der Funknetze gemacht. (dpa)

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