Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Klage gegen IHK gescheitert

06.05.2011

Klage gegen IHK gescheitert

Beiträge sind rechtens

Augsburg Streng genommen ging es bei der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg nur um ein paar Hundert Euro. Um Mitgliedsbeiträge, die drei Unternehmer aus der Region der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben schuldig geblieben waren. Tatsächlich aber stand viel mehr auf dem Spiel.

„Es geht uns ums Prinzip“, sagte der Memminger Unternehmer Walter Ackermann. Er und drei weitere Firmenchefs wehren sich mit ihren Klagen gegen die verpflichtende Mitgliedschaft in der Kammer. „Ich habe etwas dagegen, aus Zwang Mitglied einer undemokratischen Organisation zu sein“, sagte Ackermann vor Gericht. In erster Instanz sind er und seine Mitstreiter – der Unternehmer Ulrich Britzelmair aus Sielenbach (Kreis Aichach-Friedberg) und Rolf Mußotter, Inhaber einer Finanzdienstleistungsagentur aus Leipheim (Kreis Günzburg) – mit ihrem Vorhaben gescheitert. Richter Bernhard Röthinger wies die Klage ab. „Die Rechtsgrundlage ist eindeutig, die IHK darf die Beiträge erheben“, sagte er. Dass dies geändert werden müsse, sah er nicht. Einen Verstoß gegen die Verfassung, wie von den Klägern vorgebracht, erkannte Röthinger in der Zwangsmitgliedschaft nicht.

Die Unternehmer, vertreten durch Rechtsanwalt Dominik Storr, kündigten an, Berufung einzulegen. Notfalls wolle man das Anliegen bis zum Europäischen Gerichtshof tragen. Sie kritisieren die Beiträge, weil sie keine entsprechende Gegenleistung sehen, aber auch das „Legitimationsdefizit“ der Kammer und die mangelnde Information. Die IHK sei eine „undemokratische Enklave“, so Rechtsanwalt Storr. Beiträge würden für eine „unzulässige Vermögensbildung“ verwendet.

Widerstand gegen die Zwangsbeiträge der IHK gibt es immer wieder. Jährlich muss die Kammer nach eigenen Angaben mehrere Tausend Mahnungen verschicken, 650 Mal stand im vergangenen Jahr der Gerichtsvollzieher bei Mitgliedern vor der Tür. Einer Klage gegen das Prinzip des Kammerzwangs sah sich die IHK Schwaben allerdings zum ersten Mal ausgesetzt. Nach dem Gerichtsbeschluss zeigte man sich erleichtert, wenngleich man aufgrund der jüngsten Rechtsprechung bereits mit der Entscheidung gerechnet habe, so Sprecherin Natascha Zödi-Schmidt. Man sehe das Ergebnis der Verhandlung als „Bestätigung des Auftrags der Kammer“.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.