Klage gegen IHK gescheitert
Beiträge sind rechtens
Augsburg Streng genommen ging es bei der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg nur um ein paar Hundert Euro. Um Mitgliedsbeiträge, die drei Unternehmer aus der Region der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben schuldig geblieben waren. Tatsächlich aber stand viel mehr auf dem Spiel.
„Es geht uns ums Prinzip“, sagte der Memminger Unternehmer Walter Ackermann. Er und drei weitere Firmenchefs wehren sich mit ihren Klagen gegen die verpflichtende Mitgliedschaft in der Kammer. „Ich habe etwas dagegen, aus Zwang Mitglied einer undemokratischen Organisation zu sein“, sagte Ackermann vor Gericht. In erster Instanz sind er und seine Mitstreiter – der Unternehmer Ulrich Britzelmair aus Sielenbach (Kreis Aichach-Friedberg) und Rolf Mußotter, Inhaber einer Finanzdienstleistungsagentur aus Leipheim (Kreis Günzburg) – mit ihrem Vorhaben gescheitert. Richter Bernhard Röthinger wies die Klage ab. „Die Rechtsgrundlage ist eindeutig, die IHK darf die Beiträge erheben“, sagte er. Dass dies geändert werden müsse, sah er nicht. Einen Verstoß gegen die Verfassung, wie von den Klägern vorgebracht, erkannte Röthinger in der Zwangsmitgliedschaft nicht.
Die Unternehmer, vertreten durch Rechtsanwalt Dominik Storr, kündigten an, Berufung einzulegen. Notfalls wolle man das Anliegen bis zum Europäischen Gerichtshof tragen. Sie kritisieren die Beiträge, weil sie keine entsprechende Gegenleistung sehen, aber auch das „Legitimationsdefizit“ der Kammer und die mangelnde Information. Die IHK sei eine „undemokratische Enklave“, so Rechtsanwalt Storr. Beiträge würden für eine „unzulässige Vermögensbildung“ verwendet.
Widerstand gegen die Zwangsbeiträge der IHK gibt es immer wieder. Jährlich muss die Kammer nach eigenen Angaben mehrere Tausend Mahnungen verschicken, 650 Mal stand im vergangenen Jahr der Gerichtsvollzieher bei Mitgliedern vor der Tür. Einer Klage gegen das Prinzip des Kammerzwangs sah sich die IHK Schwaben allerdings zum ersten Mal ausgesetzt. Nach dem Gerichtsbeschluss zeigte man sich erleichtert, wenngleich man aufgrund der jüngsten Rechtsprechung bereits mit der Entscheidung gerechnet habe, so Sprecherin Natascha Zödi-Schmidt. Man sehe das Ergebnis der Verhandlung als „Bestätigung des Auftrags der Kammer“.
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