Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Bearbeitungsgebühren: Kreditgebühren zurückfordern: Musterbrief hilft Bankkunden

Bearbeitungsgebühren
19.12.2014

Kreditgebühren zurückfordern: Musterbrief hilft Bankkunden

Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren zurückbekommen.
Foto:  Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Kreditgebühren zurückfordern - per Musterbrief: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können Bankkunden jede Menge Geld zurückbekommen - müssen aber noch 2014 handeln.

Ein Musterbrief kann Bankkunden helfen, wenn sie Kreditgebühren zurückfordern wollen bei ihrer Bank. Denn genau das können viele Verbraucher tun. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Bankkunden die beim Abschluss eines Verbraucherkredits erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückfordern dürfen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2004.

Das Problem: Die Banken selbst werden das Geld nicht freiwillig herausgeben. Aktiv werden müssen die Kreditnehmer selbst - schriftlich und möglicherweise mithilfe eines Musterbriefs.

Das müssen Kreditnehmer als erstes prüfen

Wer in der Vergangenheit einen Konsumentenkredit abgeschlossen hat, sollte zunächst einmal nachsehen, ob die Bank zusätzlich zu den geforderten Zinsen eine Bearbeitungsgebühr erhoben hat. Diese ist laut BGH unzulässig und kann zurückgefordert werden, wenn sie in den Vordrucken zum Kreditvertrag formularmäßig erhoben und nicht als gesonderte Abrede vereinbart wurde (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13). Die Höhe der Entgelte lag zuletzt bei etwa zwei Prozent- im Zweifelsfall können also durchaus drei- bis vierstellige Beträge kassiert worden sein.

Für welche Kredite kann ich Gebühren bei der Bank zurückfordern?

Für den Anspruch auf Rückforderung muss die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren beachtet werden. Laut BGH sind Rückforderungsansprüche für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, verjährt. Für Kreditverträge, die Sie zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2011 abgeschlossen haben, kann die Gebühr dem BGH zufolge zurückverlangt werden.

Welche Frist muss ich beachten?

Zum 31. Dezember dieses Jahres wird eine Vielzahl der Ansprüche erlöschen. Daher ist Eile geboten - bis zum 31. Dezember 2014 muss der Brief nachweislich bei Ihrer Bank eingegangen sein.

Download: Wo gibt es einen Musterbrief, wenn ich Kreditgebühren zurück haben will?

Den Musterbrief gibt es bei Verbraucherzentralen hier zum Download oder bei der Stiftung Warentest. Verbraucher, die direkt einen Anwalt beauftragen, müssen ihn auch selbst bezahlen. Eine zuvor eigenständig erhobene Forderung verhindert das und wälzt eventuelle spätere Anwaltskosten auf die Bank ab.

Was tun, wenn die Bank meine Forderungen zurückweist?

In diesem Fall sollten Verbraucher einen Ombudsmann oder einen Anwalt einschalten. Einige Anwälte haben sich auf Sammelklagen für derartige Fälle spezialisiert und vertreten teils mehrere hundert Betroffene. Das senkt Kosten und Risiken für den Einzelnen. afp/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.