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25.04.2017

Kritik an der Brille auf Rezept

Wer jetzt einen Zuschuss bekommt

Gut eine Million Kassenpatienten können jetzt wieder auf einen Zuschuss für ihre Brille hoffen. Doch während die Optiker sich schon auf gute Geschäfte freuen, bemängeln Betroffene, die Zuschüsse seien nicht ausreichend. Das kurz vor Ostern in Kraft getretene Gesetz sieht für bestimmte, gesetzlich versicherte Personengruppen wieder einen Zuschuss zur Brille vor. Anspruchsberechtigt sind Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung mit mehr als vier Dioptrien. Nach Einschätzung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) reichen die geltenden Festbeträge aber nicht aus, um eine Kassenversorgung mit den notwendigen Sehhilfen auch zu garantieren.

Vor allem Patienten mit geringem Einkommen oder Menschen, die auf besonders teure Gläser angewiesen sind, hätten nach der Streichung des Brillenzuschusses ab 2004 Probleme mit der Anschaffung einer neuen Brille gehabt, berichtet auch der Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte, Bernd Bertram.

Die gesetzlichen Kassen seien nun verpflichtet, für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Ausstattung zu sorgen. Doch die für die Zuzahlung geltenden Festbeträge für Sehhilfen seien im Jahr 2008 festgelegt worden. Dort sind Beträge zwischen etwa zehn Euro und etwa 113 Euro pro Brillenglas festgesetzt. Ein Zuschuss für das Brillengestell ist nicht vorgesehen. Augenärzteverband und DBSV fordern deshalb, bald eine neue Liste zu vereinbaren. (dpa)

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