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  3. Testphase verlängert: Lang-LKW sorgen für Zoff in der Bundesregierung

Testphase verlängert
02.01.2017

Lang-LKW sorgen für Zoff in der Bundesregierung

In Deutschland dürfen überlange Lastwagen seit Jahresbeginn regulär auf bestimmten Straßen fahren.
Foto: Marijan Murat (dpa)

Seit Jahresbeginn dürfen überlange Lastwagen regulär auf bestimmten Straßen in Deutschland unterwegs sein. Für Lang-LKW mit Sattelauflieger wurde die Testphase verlängert. Doch die Entscheidung ist innerhalb der Bundesregierung umstritten.

Berlin (dpa) - Die Fahrt überlanger Lastwagen auf einem Straßennetz von bis zu 11 600 Kilometern in Deutschland sorgt für Streit in der Bundesregierung.

Das Umweltministerium von Barbara Hendricks (SPD) wandte sich scharf gegen einen "Alleingang" von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Dessen Sprecherin wies die Vorwürfe mangelnder Information durch ihr Haus zurück.

Dobrindts Entscheidung, Lang-LKW in den Regelbetrieb gehen zu lassen, sei innerhalb der Regierung nicht abgestimmt und eine schwerwiegende umwelt- und verkehrspolitische Fehlentscheidung, teilte der Staatssekretär im Umweltministerium (BMUB), Jochen Flasbarth, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit. "Die Auswirkungen des Lang-LKW, seine Umweltbelastungen wie auch die Auswirkungen auf den Schienenverkehr sind noch nicht ausreichend untersucht."

"Da widersprechen wir der Darstellung von Staatssekretär Flasbarth", entgegnete Dobrindts Sprecherin. "Es handelt sich um eine Ministerverordnung des Bundesverkehrsministeriums, und das BMUB wurde in die Entscheidung mit einbezogen. Zudem seien die Auswirkungen "in einem großen Feldversuch über fünf Jahre hin untersucht", wissenschaftlich dokumentiert und transparent veröffentlicht worden.

Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter sah keinen akuten Handlungsbedarf wegen des Ressortstreits: Zunächst sei die Verordnung nun in Kraft. "Das nennt man Demokratie. Man ringt um den richtigen Weg."

In Deutschland dürfen überlange Lastwagen seit Jahresbeginn regulär auf bestimmten Straßen fahren. Die sogenannten Gigaliner können bis zu 25,25 Meter lang sein, das sind 6,5 Meter mehr als die bisher erlaubte LKW-Länge. Sie dürfen - wie herkömmliche LKW auch - bis zu 44 Tonnen schwer sein. Für drei von fünf Gigaliner-Typen sind die Befristungen aufgehoben. Für die beiden anderen Typen wird die Versuchsphase verlängert. Strittig ist besonders Typ 1, der sogenannte Sattelauflieger mit einer Länge von bis zu 17,8 Metern.

"Die Verlängerung des Probebetriebes um einen so langen Zeitraum wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren 80 000 dieser Fahrzeuge auf deutschen Straßen eingesetzt werden", kritisierte Flasbarth. "Damit werden durch das Verkehrsministerium Fakten geschaffen, die mit EU-Recht nicht vereinbar sind." In der Europäischen Union sei der Regelbetrieb für den Lang-LKW mit Sattelauflieger nicht zugelassen. Zudem werde das Ziel der Regierung, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, konterkariert. "Die Verkehrspolitik versagt seit Jahrzehnten im Klimaschutz", urteilte Flasbarth.

Dobrindt hatte Mitte Dezember ein positives Fazit der Testphase gezogen. In einem Bericht kam die Bundesanstalt für Straßenwesen zu dem Schluss, dass zwei Fahrten mit Lang-LKW drei Fahrten mit herkömmlichen Lastwagen ersetzen können. Damit werde bis zu einem Viertel Kraftstoff und damit auch CO2 gespart. Zudem verlagere sich der Gütertransport nicht von der Schiene auf die Straße. Auch auf den Zustand des Straßennetzes wirkten sich Gigaliner nicht aus.

Die Allianz pro Schiene unterstützte das Umweltministerium: "Wir prüfen rechtliche Schritte gegen die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Alleingang angeordnete Regelzulassung", sagte Geschäftsführer Dirk Flege. Gigaliner seien gefährlich für Autofahrer, teuer für Steuerzahler und umweltschädlich. Wasilis von Rauch, Chef des ökologischen Verkehrsclubs VCD, sagte: "Die Regelzulassung von Lang-LKW ist ein weiteres Beispiel für die desaströsen Alleingänge Dobrindts. Der Umweltschutz im Verkehr interessiert ihn einfach nicht. Stattdessen macht er Politik allein für Konzerne und Spediteure." (dpa)

Bundesverkehrsministerium zu Lang-LKW

Streckennetz für Lang-LKW

Verordnung - Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge

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