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Gesetzesänderung
10.08.2017

Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

Dieser Fahrer aus Rumänien macht am Rasthof Würzburg Süd Pause. Eigentlich verstößt er damit gegen geltendes Recht.
Foto: Jonas Keck

Lastwagenfahrer dürfen künftig nicht mehr in der Fahrerkabine übernachten - so will es eine Gesetzesänderung. Doch in der Logistikbranche regt sich dagegen Widerstand.

Lastwagenfahrer sollen ihre Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen, sondern in eine Pension oder ein Motel gehen. Das ist die Konsequenz der Änderung des neuen Fahrpersonalgesetzes, die im Mai in Kraft trat. Daran regt sich nun Kritik. Denn viele Fuhrunternehmen auch aus unserer Region halten die Regelung für nicht praktikabel, sagt Ingrid Eibner, Geschäftsführerin des Logistik-Clusters-Schwaben.

Neues Lkw-Gesetz: Viele Fragen sind offen

Das neue Gesetz enthält ein Verbot, die Ruhezeit von 45 Stunden im Fahrerhaus oder einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit zu verbringen, erklärt Eibner. Zwischen zwei Wochenruhezeiten von 45 Stunden könne eine verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden liegen. Nur diese dürften die Fahrer noch im Fahrzeug verbringen.

"Das Gesetz hat zwar seinen Sinn, da es die Fahrer schützt", sagt Eibner. Bekannt sei, dass viele osteuropäische Fahrer unter schlechten Bedingungen arbeiten. "Ein ausgeschlafener Fahrer ist besser als ein unausgeschlafener." Doch eine Umfrage unter regionalen Firmen des Logistik-Clusters für unsere Zeitung zeige, dass vielen das Gesetz als "schwer kontrollierbar" erscheint. Leistet der Fahrer gerade eine kurze oder lange Wochenruhezeit ab? Darf ein Polizist den Fahrer zur Kontrolle wecken? Müssen die Fahrer Belege von Pensionen aufheben? Wie werden Verstöße geahndet? Diese Fragen seien offen.

Der Fahrer muss Lastwagen und Ladung allein lassen

Eibner zufolge fehlen auch Unterkünfte für die Fahrer. Zu befürchten sei außerdem, dass viele Fahrer für die Wochenendruhe ins Ausland abwandern. Die Folge: noch mehr Verkehr. Und Michael Finsterwalder von der Spedition Finsterwalder in Türkheim warnt vor einem weiteren Problem: Ein Fahrer, der in der Pension schläft, muss Lkw und Ladung alleine lassen. "Damit ist die Ladung höchst gefährdet", sagt er. "Es gibt bereits heute viele Ladungsdiebstähle." Bewachte Lkw-Parkplätze gebe es aber in Deutschland kaum, sagt Logistik-Cluster-Chefin Eibner. Zudem hat das Gesetz wirtschaftliche Konsequenzen: Die Kosten der Übernachtungen müssen schließlich von den Firmen getragen werden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.08.2017

Ohne Worte......!!! Ich wäre auch dafür , dass Lkw-Fahrer 2 Tage vor einer Tour Beischlafverbot erhalten sollten, nicht dass sie zu müde sind.....einfach lächerlich

11.08.2017
Ohne Worte......!!! Ich wäre auch dafür , dass Lkw-Fahrer 2 Tage vor einer Tour Beischlafverbot erhalten sollten, nicht dass sie zu müde sind.....einfach lächerlich