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Bargeld-Grenze
05.02.2016

Maximal 5000 Euro: Ist eine Bargeld-Grenze kontrollierbar?

Obergrenzen für die Barzahlung und eine ungewisse Zukunft des 500-Euro-Scheins - die Debatte über das Für und Wider von Bargeld ist voll entbrannt.
Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

Die Bundesregierung will Geldwäschern das Handwerk legen. Was nach Meinung von Experten passieren muss, um das 5000-Euro-Limit flächendeckend durchzusetzen.

Fünf Jahre hat Sebastian Fiedler auf diese Studie gewartet. Seit 2011 predigen er und seine Kollegen, welches Ausmaß Geldwäsche in Deutschland hat. Seit dieser Woche hat der Kriminalbeamte das auch schriftlich: Auf 30 Milliarden Euro beziffern die Wissenschaftler der Universität Halle-Wittenberg in einer aktuellen Untersuchung das Volumen der Geldwäsche im Nichtfinanzsektor, also zum Beispiel bei Händlern, Immobilienmaklern oder Versicherungsvermittlern.

Die Urheber der Studie haben eine klare Forderung, der sich auch die Bundesregierung anschließt: eine Bargeld-Obergrenze von voraussichtlich 5000 Euro. Und bei der Europäischen Zentralbank wird diskutiert, die 500-Euro-Scheine abzuschaffen, wie EZB-Chef Mario Draghi bestätigte. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Die Einhaltung des Geldwäschegesetzs ist nicht einheitlich geregelt

Kriminelle hätten es weitaus schwerer, wenn weniger Bargeld im Umlauf sei, glaubt Sebastian Fiedler. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist überzeugt, dass eine Höchstgrenze bei Barzahlungen „schnell etabliert“ wäre. Seiner Meinung nach würden sich mindestens drei Viertel aller betroffenen Unternehmen an ein solches Limit halten. „Das sind ja keine Kriminellen“, sagt Fiedler. Sondern Menschen, „die ganz normal am Wirtschaftsleben teilnehmen“. Die „schwarzen Schafe“ könne man seiner Einschätzung nach durch stichprobenartige Kontrollen in den Firmen überführen.

Genau da liegt aber das Problem. Bereits seit 2012 wird stärker nach Geldwäschern gefahndet – aber nach Fiedlers Meinung hauptsächlich auf dem Papier. Damals trat das Geldwäschegesetz in Kraft. Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor müssen seitdem genauer darlegen, mit wem sie Geschäfte betreiben, erläutert Stefan Sprinkart von der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Will beispielsweise ein Kunde 15 000 Euro oder mehr bar bezahlen, muss der Händler in der Regel die Identität des Käufers prüfen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 100 000 Euro drohen.

Wie oft diese Verstöße bemerkt werden, ist aber fraglich, sagt Fiedler. Denn die Kontrolle der Einhaltung des Geldwäschegesetzes sei nicht einheitlich geregelt. Die Länder haben die Aufgabe jeweils auf unterschiedliche Behörden übertragen. Das führe dazu, dass mitunter Standesbeamte Geldwäschern nachspüren müssen. Zum Teil gebe es pro Regierungsbezirk nur eine einzige Stelle für die Bekämpfung des illegalen Geldtransfers. Das müsse sich als Allererstes ändern, betont Fiedler. Dann sehe er keine Probleme für die Bargeld-Obergrenze.

Italien als Vorbild: Den Zugang zu hohem Bargeld beschränken

Auch Finanzexperte Professor Wolfgang Gerke ist der Meinung, „dass sich das durchaus umsetzen lässt“. Dafür, sagt der Präsident des  Bayerischen Finanzzentrums, müssten aber beispielsweise auch Bargeldabhebungen erschwert werden. Wer bei der Bank weniger Geld auf einmal bekommt, so die Überlegung, kann auch weniger Geld in Umlauf bringen. Gerke nennt Italien als Vorbild: Im Kampf gegen die mafiösen Strukturen der Geldwäscher habe man dort den Zugang zu Bargeld stärker reglementiert.

Auch bei den Barzahlungen ist das Land sehr strikt: Bis vor kurzem galt eine Bargeld-Obergrenze von 1000 Euro, mittlerweile ist sie wieder auf 3000 Euro angehoben worden. Der Experte ist überzeugt, dass ähnliche Maßnahmen auch in Deutschland „eine Wirkung entfalten“ würden. Allerdings, räumt er ein, würden alle, die es darauf anlegen, immer Wege finden, eine solche Regelung zu umgehen.

Ähnlich hatte auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann jüngst argumentiert: Inwieweit ein Verbot von größeren Bargeldtransaktionen illegale Aktivitäten unterbinde, sei „eine offene Frage“.

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Die Diskussion ist geschlossen.

05.02.2016

Maximal 5000 Euro: Ist eine Bargeld-Grenze kontrollierbar?

100% gibt es nicht, aber zahlen muss die Differenz, "DER EHRLICHE".

Ab auch kleine Schritte, zu "Verbesserung" der Gesellschaft, ist ein Schritt in die richtige Richtung!

oder Kath. ausgedrückt,

Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen.

Deutschland hat ca. 10.000 Steuergesetze, dazu kommen noch 100.000 Steuerverordungen, auch bei den Steuern sollte die Politik viel mehr transparenz schaffen, damit die Bürger der Gesellschaft dies auch verstehen !

Transparenz ja bitte, aber Recht und Gesetz in allen Bereichen, auch bei der Öffentlichen Hand.

05.02.2016

Hans-Jochen Aurel E. Sie sprechen mir aus der Seele, die kleinen Schwarzgeschäfte mit Verwandten und Bekannten will man abschaffen, damit die öffentliche Hand weiter mit den Steuergelder rumsauen kann wies nur möglich ist. Aber mit diesem Gesetz ändert sich nichts, da wird nur dem Bankenkreislauf mehr Geld entzogen. Zinsen gibts eh nicht, dann lagert halt mehr Bargeld zu Hause im Tresor oder im Bankfach. Wenn der private Bausektor Alles über Firmen (ohne Privathilfe und auch Zahlung) macht, werden viel Häuser nicht mehr gebaut.

06.02.2016

Na ja - in Deutschland gibt es ca. 40-50 Steuergesetze/Steuerarten, keine 10.000. [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_001.gif[/img][/url]

05.02.2016

Natürlich sind Bargeldgrenzen nicht kontrollierbar wenn man es nur ein klein wenig intelligent macht. Natürlich will er Staat mehr bargeldlosen Zahlungsverkehr weil er so seine Untertanen besser beobachten und kontrollieren kann.