Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Online-Handel: Medikamente auf Amazon: Apotheke darf rezeptfreie Mittel online verkaufen

Online-Handel
18.01.2019

Medikamente auf Amazon: Apotheke darf rezeptfreie Mittel online verkaufen

Auf Amazon hat eine Apotheke aus dem Harz nicht verschreibungspflichtige Medikamente verkauft. Das ist laut einem Urteil des Landgericht Magdeburg erlaubt.
Foto: Nick Ansell/PA Wire (dpa)

Darf eine Apotheke rezeptfreie Medikamente im Onlinehandel verkaufen? Ein Magdeburger Gericht sagt Ja. Die Hintergründe.

Ein Apotheker aus München ist im Streit um den Verkauf von Arzneimitteln über eine Online-Plattform vor Gericht gescheitert. Eine Apotheke aus dem Harz darf weiter über die Handelsplattform amazon.de rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben.

Medikamente auf Amazon: Apotheke darf rezeptfreie Mittel online verkaufen

Das Landgericht Magdeburg entschied am Freitag, dass dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wie ein Sprecher mitteilte (Az.: 36 O 48/18 vom 18.1.2019). Der Münchner Apotheker als Mitbewerber habe geklagt und sei nun unterlegen. Der in der Stadt Oberharz am Brocken ansässige, beklagte Apotheker tritt den Angaben zufolge auf der Online-Plattform mit dem Namen seiner Apotheke auf, die auch Verkauf und Versand der Medikamente übernimmt.

Aus Sicht der zuständigen Handelskammer des Landgerichts spricht nichts gegen diesen Handelsweg. Sie bezog sich dem Gerichtssprecher zufolge auf eine Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist. Der Beklagte betreibe eine Apotheke und besitze die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.

Warum Kundenbewertungen im Internet erlaubt bleiben

Auch Kundenbewertungen stellen aus Sicht der Handelskammer keinen Gesetzesverstoß dar. Jeder Nutzer der Seite könne sofort erkennen, dass es sich nicht um Werbung oder Bewertungen der Apotheke selbst handelt, sondern um Meinungen der Verbraucher.

Gegen Vorschriften der Medikamentenwerbung werde somit auch nicht verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt einlegen. (dpa/lby)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.