Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Minijobber verzichten auf Urlaub

24.03.2017

Minijobber verzichten auf Urlaub

Millionen Beschäftigte nehmen Nachteile in Kauf

Millionen Minijobber in Deutschland nehmen trotz eines klaren Rechtsanspruchs keinen bezahlten Urlaub. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Entgelt an Feiertagen bekommen viele Minijobber nicht, obwohl es ihnen zusteht. Das geht aus einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten großen Minijob-Studie des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen hervor. Demnach nahmen vergangenes Jahr 29 Prozent der rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland Lohnfortzahlung bei Krankheit in Anspruch. Laut einer Vorgängerstudie waren es 2012 nur zehn Prozent. Das Recht auf bezahlten Urlaub nutzten 2016 rund 44 Prozent, 2012 waren es erst 19 Prozent. Mehr als jeder Zweite tut dies demnach heute nach wie vor nicht.

Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn kam bei vielen Minijobbern aber an. Der Anteil der Betroffenen mit weniger Lohn als 8,50 Euro die Stunde sank von rund 50 Prozent 2012 auf 14,5 Prozent. „Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut“, sagte NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer bei der Vorstellung der Studie. Häufig würden Minijobbern ihre Arbeitnehmerrechte vorenthalten. „Viele Arbeitgeber behandeln Minijobber nach wie vor als Arbeitnehmer zweiter Klasse.“ Die Studie im Auftrag von Schmeltzers Ressort beruht auf Daten aus Nordrhein-Westfalen, ist aber nach Angaben der Autoren aussagekräftig für ganz Deutschland. Schmeltzer sprach sich für mehr Schutz für Betroffene aus. „Mein Ziel ist nicht, Minijobs abzuschaffen“, betonte er. Für viele seien sie auch „eine gewünschte kleine Beschäftigungsform“. 65 Prozent schätzten sie als Hinzuverdienstmöglichkeit.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangte von der Bundesregierung deutliche Verbesserungen. „Für rund fünf Millionen Menschen ist der Minijob die einzige Erwerbsquelle“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Dabei geht es zum Beispiel um Arbeit auf Abruf und um 100-Euro-Jobs, mit denen heute viele Verkäuferinnen im Einzelhandel durch die Gegend geschoben werden.“ (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.