Minijobber verzichten auf Urlaub
Millionen Beschäftigte nehmen Nachteile in Kauf
Millionen Minijobber in Deutschland nehmen trotz eines klaren Rechtsanspruchs keinen bezahlten Urlaub. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Entgelt an Feiertagen bekommen viele Minijobber nicht, obwohl es ihnen zusteht. Das geht aus einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten großen Minijob-Studie des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen hervor. Demnach nahmen vergangenes Jahr 29 Prozent der rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland Lohnfortzahlung bei Krankheit in Anspruch. Laut einer Vorgängerstudie waren es 2012 nur zehn Prozent. Das Recht auf bezahlten Urlaub nutzten 2016 rund 44 Prozent, 2012 waren es erst 19 Prozent. Mehr als jeder Zweite tut dies demnach heute nach wie vor nicht.
Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn kam bei vielen Minijobbern aber an. Der Anteil der Betroffenen mit weniger Lohn als 8,50 Euro die Stunde sank von rund 50 Prozent 2012 auf 14,5 Prozent. „Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut“, sagte NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer bei der Vorstellung der Studie. Häufig würden Minijobbern ihre Arbeitnehmerrechte vorenthalten. „Viele Arbeitgeber behandeln Minijobber nach wie vor als Arbeitnehmer zweiter Klasse.“ Die Studie im Auftrag von Schmeltzers Ressort beruht auf Daten aus Nordrhein-Westfalen, ist aber nach Angaben der Autoren aussagekräftig für ganz Deutschland. Schmeltzer sprach sich für mehr Schutz für Betroffene aus. „Mein Ziel ist nicht, Minijobs abzuschaffen“, betonte er. Für viele seien sie auch „eine gewünschte kleine Beschäftigungsform“. 65 Prozent schätzten sie als Hinzuverdienstmöglichkeit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangte von der Bundesregierung deutliche Verbesserungen. „Für rund fünf Millionen Menschen ist der Minijob die einzige Erwerbsquelle“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Dabei geht es zum Beispiel um Arbeit auf Abruf und um 100-Euro-Jobs, mit denen heute viele Verkäuferinnen im Einzelhandel durch die Gegend geschoben werden.“ (dpa)
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