Die Abzocke im Internet gewinnt an Schärfe. Jetzt hat eine Münchner Rechtsanwältin etliche Mahnbescheide gegen wehrhafte Verbraucher erwirkt. Verbraucherschützer raten aber: nicht einschüchtern lassen.

Die Abzocke im Internet gewinnt an Schärfe. Jetzt hateine Münchner Rechtsanwältin im Namen einer umstrittenen Firma etliche Mahnbescheide gegenwehrhafte Verbraucher erwirkt. Verbraucherschützer raten aber: nicht einschüchtern lassen.
Seit gut drei Jahren werden in Deutschland Internetnutzer massenhaft mit fragwürdigen Abofallen abkassiert. Das Prinzip: Die Täter stellen Seiten mit scheinbar attraktiven Diensten online. Dass sie dafür Geld haben wollen, verstecken sie aber in den AGB, im Kleingedruckten, oder im kaum sichtbaren Bereich der Seiten.
Sobald sich Nutzer angemeldet haben, beginnt das üble Spiel. Erst verschicken die Täter Rechnungen, dann beginnen sie, zahlungsunwillige Opfer massiv unter Druck zu setzen. Dabei werden oft auch Inkassofirmen und Anwälte eingesetzt, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Verbraucherschützer haben für diese Form des psychischen Drucks den Begriff "Inkasso-Stalking" geprägt.
Vor Gericht ziehen die Täter dagegen selten. Kein Wunder: In allen drei Fällen, in denen Betreiber dubioser Abofallen in den vergangenen Jahren gegen Verbraucher klagten, fingen sie sich eine Niederlage ein. Die Gerichte entschieden stets, dass Opfer nicht bezahlen müssen, wenn Anbieter die Kostenpflicht verschleiern.
"Perfide Masche"
Umso mehr setzen fragwürdige Firmen auf Droh-Szenarien außerhalb des Gerichtssaals. So jetzt auch die umstrittene Firma Online Content Ltd. Deren Anwältin Katja Günther aus München beantragt derzeit viele Mahnbescheide gegen Internetnutzer, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt würden die Mahnbescheide an Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. zu begleichen.
Die Firma Online Content Ltd. steht schon seit langem auf der schwarzen Liste des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Das ist eine neue 'Qualität' der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", lautet so auch das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.
Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit liegt darin, dass das Gericht überhaupt nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.
Binnen zwei Wochen widersprechen
Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht. Nur wenn der Anbieter dann tatsächlich Klage einreicht, würde ein Gericht - erstmals - prüfen, ob der Zahlungsanspruch besteht. Dabei müsste der Kläger aber auch beweisen, dass er den Verbraucher klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingeweisen hatte und der Betroffene auch damit einverstanden war.
Dass es soweit kommt, glauben die Verbraucherschützer indes nicht: "Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", rät Barbara Steinhöfel.
Tipps gegen Abzocke im Internet gibt es in unserem Special zur Online-Sicherheit, bei den Verbraucherzentralen und auf spezialisierten Verbraucherschutz-Seiten.
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