Nach Schweden will auch Finnland tausende Flüchtlinge abschieben
Finnland will etwa 20.000 Asylbewerber abschieben. Die Ankündigung folgt ähnlichen Plänen aus Schweden. Doch die Umsetzung könnte schwierig werden.
Nach Schweden hat am Donnerstag auch Finnland eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im großen Stil angekündigt. Wie das Innenministerium in der Hauptstadt Helsinki auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, wird es sich voraussichtlich um etwa 20.000 Menschen handeln. Damit seien rund zwei Drittel der im vergangenen Jahr gestellten 32.000 Asylanträge betroffen.
Schweden hatte zuvor angekündigt, von 163.000 im vergangenen Jahr eingereisten Asylbewerbern bis zu 80.000 abzuschieben. Das Land hatte im November wieder Grenzkontrollen eingeführt, seit Januar müssen auch alle Zug- und Busunternehmen die Identitäten der Passagiere feststellen, die von Dänemark nach Schweden fahren. Darauf reagierte Dänemark mit Kontrollen an der Grenze zu Deutschland.
Schweden: Abschiebung der Flüchtlinge könnte Probleme bereiten
Schweden könnte jedoch bei der geplanten Massenausweisung von bis zu 80.000 abgelehnten Asylbewerbern nach Einschätzung der Migrationsbehörde auf große Probleme stoßen. "Grob gerechnet sind ein Drittel der abgelehnten Asylbewerber sogenannte schwere Fälle, wo man sich weigert, zu gehen, und bei denen keine ausreichenden Dokumente vorliegen, um die Ausweisung durchzuführen", sagte Mikael Ribbenvik von der Behörde dem schwedischen Radio am Donnerstag. "Trägt eine Person keine Papiere bei sich, kann es sein, dass sich ihr Heimatland weigert, die Person aufzunehmen." Daher könnte sich die Ausweisung Zehntausender Menschen laut Migrationsminister Morgan Johansson über Jahre hinziehen.
Zudem könnten sich Betroffene an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Das Gericht sei auf eine mögliche Welle von Grundrechtsbeschwerden von Asylbewerbern und Migranten vorbereitet, sagte Gerichtshofspräsident Guido Raimondi. Die Menschenrechtskonvention untersage Massenabschiebungen, Einzelfallentscheidungen aber nicht. "Es gibt kein Grundrecht auf den Verbleib in einem Land", sagte der Präsident. AZ/AFP/dpa
Die Diskussion ist geschlossen.