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Justiz
14.09.2017

Nach neuem EU-Urteil muss Italien Genmais erlauben

Ein EU-Urteil sorgt in Sachen Genmais für Wirbel.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass einzelne Staaten nicht einfach den Anbau von gentechnischen Pflanzen verbieten können. Welche Auswirkungen das hat.

Genmais ist ein Reizthema. Bei Landwirten, bei Umweltverbänden und bei vielen Verbrauchern. Sie lehnen den Anbau in Deutschland ab. Nun lässt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg aufhorchen. Denn dort scheinen die Richter entschieden zu haben, dass ein Mitgliedstaat eine Sorte Genmais nicht einfach verbieten darf, wenn er in der EU eine Zulassung bekommen hat.

Im konkreten Fall geht es um die Mais-Sorte Mon-810, die von Monsanto kommt. Im Jahr 1998 erteilte die EU-Kommission diesem Produkt eine Zulassung. Das heißt: Es darf prinzipiell in der EU verwendet werden. Im Jahr 2013 verlangte die italienische Regierung von der Kommission allerdings, die Genehmigung sofort zurückzuziehen. Der Grund: Zwei neue italienische Studien hatten ergeben, dass die Mais-Sorte der Umwelt schaden kann. Die Kommission lehnte das sofortige Anbauverbot aber ab. Sie verwies auf ein Gutachten der eigenen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Mon-810: Genmais-Sorte darf in der EU verwendet werden

Diese kam zu dem Ergebnis, der Genmais sei unbedenklich. Italien verbot den Anbau trotzdem. Allerdings hielten sich einige Landwirte nicht daran und bauten den Mais dennoch an. Sie kamen vor Gericht. Doch bevor das Landgericht Udine ein Urteil fällte, rief es die Luxemburger Richter an. Seine Frage: Dürfen Länder auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips mit Sofortmaßnahmen den Anbau von bestimmten Pflanzen verbieten? Das Prinzip besagt, dass ein Land Maßnahmen treffen darf, um Gesundheitsrisiken für seine Bevölkerung vorzubeugen, wenn es wissenschaftliche Unsicherheiten gibt.

Die Luxemburger Richter entschieden: Im beschriebenen Fall reicht das Vorsorgeprinzip nicht aus. Denn die Richtlinien, die ein gentechnisch verändertes Lebens- oder Futtermittel erfüllen muss, bevor es zugelassen wird, sind sehr streng und gewährleisten schon ein „hohes Schutzniveau für die Gesundheit des Menschen“ und regeln zudem ein „reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes“, steht in der Urteilsbegründung. Die Zulassung kann nur entzogen werden, wenn erwiesenermaßen ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt besteht, heißt es weiter. Weil das Vorsorgeprinzip aber eine Unsicherheit – und keinen Beweis – voraussetzt, reicht es nach Ansicht des EuGH nicht aus, um Sofortmaßnahmen zur rechtfertigen.

Und was bedeutet dieses Urteil nun? Nicht sehr viel – zumindest nicht für die Landwirte und Verbraucher hierzulande. Denn seit März 2015 gibt es eine neue Regelung, wenn es um Genmais geht – ein Opt-Out-Verfahren. Das heißt: Prüft die EU-Kommission die Zulassung einer genveränderten Pflanzensorte, können die Mitgliedsländer sich aus der EU-weiten Zulassung herausnehmen lassen. Die Zulassung gilt überall in der EU – außer auf dem Hoheitsgebiet der Länder, die sich haben ausschließen lassen.

Kein Genmais in Deutschland

Das setzt aber die Zustimmung des Herstellers voraus, sagt Martha Mertens, Sprecherin des Arbeitskreises Gentechnik beim Bund Umwelt- und Naturschutz. Stimmt der Hersteller nicht zu, können die Länder verschiedene Gründe geltend machen und die Zulassung entziehen. Ein Beispiel sind Artenschutzbedenken oder eine Gefährdung der bäuerlichen Strukturen vor Ort, schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium. Mit diesem Opt-Out-Verfahren hat Deutschland allen in der EU erlaubten Genmais-Sorten die Zulassung verweigert. Auch Italien ist bei der besagten Mais-Sorte so vorgegangen. Ob in einem Mitgliedstaat also eine Sorte Genmais angebaut werden darf oder nicht, entscheidet die jeweilige Regierung selbst. Das ändert sich auch mit dem Urteil nicht.

Der Bayerische Bauernverband fordert seit langem ein großflächiges Anbauverbot für genetisch veränderte Pflanzen, denn „Pollen machen keinen Halt an Landesgrenzen“, sagt Sprecher Markus Peters. Ein wirkliches gesetzliches Anbauverbot gibt es aber nicht. Sondern nur fehlende Zulassungen. Denn theoretisch könnte Deutschland auch verbieten, dass Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften angebaut werden, sagt Dirk Zimmermann von Greenpeace. Etwa solche Pflanzen, die selbst Insektengifte produzieren. „Und das tun nur genetisch veränderte Pflanzen“, sagt er. Aber weil die Forschung befürchtet, von einem solchen Verbot benachteiligt zu werden, gibt es das bislang noch nicht in Deutschland, meint Mertens.

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