Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Verfahren: Neue Anklage gegen Renault-Chef

Verfahren
12.01.2019

Neue Anklage gegen Renault-Chef

Renault-Chef Carlos Ghosn bleibt wohl in Untersuchungshaft.
Foto: Kin Cheung, dpa

Japans Staatsanwälte lassen nicht locker. Sie gehen weiter gegen den in U-Haft sitzenden Manager vor

Japans Staatsanwaltschaft hat eine neue Anklage gegen den in Untersuchungshaft sitzenden früheren Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, erhoben. Dies gab das Bezirksgericht am Freitag bekannt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen schweren Vertrauensbruch und Verstoß gegen Unternehmensgesetze vor. Sein Anwalt stellte daraufhin Antrag auf Freilassung auf Kaution. Er zeigte sich jedoch zuvor pessimistisch, dass Ghosn bald freikommen könnte. Bis zu einem Prozess könnten noch Monate vergehen. Einen Termin gibt es nicht.

Ghosn und seine kürzlich auf Kaution freigelassene frühere rechte Hand bei Nissan, Greg Kelly, waren am 19. November wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen worden. Dafür waren die beiden bereits angeklagt worden. Neben Ghosn klagte die Staatsanwaltschaft auch Kelly sowie den Autokonzern wegen Verstoßes gegen das Gesetz für Finanzinstrumente und Finanzhandel an. Man nehme die Situation „äußerst ernst“, teilte Nissan in einer Stellungnahme mit und entschuldigte sich bei den Anteilseignern. Zugleich betonte der Autobauer, das Unternehmen habe beim Bezirksgericht in Tokio Strafanzeige gegen Ghosn auf Basis derselben Vorwürfe gestellt, für die ihn die Staatsanwaltschaft anklagte.

Ghosn soll Verluste aus Devisenabsicherungsgeschäften während der globalen Finanzkrise 2008 auf Nissan übertragen haben. Er wird zudem beschuldigt, jahrelang sein Einkommen viel zu niedrig angegeben zu haben. Nissans französischer Allianz-Partner Renault hat unterdessen bei Ghosns Bezahlung nach eigenen Angaben keine Unregelmäßigkeiten oder Betrug festgestellt. Formal ist Ghosn noch immer Renault-Chef. Die Untersuchung betreffe die Jahre 2017 und 2018; die Jahre zuvor würden nun überprüft, hatte Renault am Donnerstag nach einer Verwaltungsratssitzung mitgeteilt. Ghosn wurde in der Renault-Mitteilung nicht namentlich genannt. Die interne Untersuchung zur Entlohnung betraf den sogenannten Exekutivausschuss, dem neben Ghosn andere Topmanager angehören. Ghosn hat bei Renault seinen Titel als Président-Directeur général behalten. Das operative Geschäft wird von seinem Stellvertreter Thierry Bolloré geführt.

Der französische Staat, der 15 Prozent der Anteile von Renault hält, hat bisher nicht erkennen lassen, dass Ghosn abgelöst werden soll. Ghosn war zu Wochenbeginn erstmals seit seiner Festnahme vor Gericht erschienen und hatte dabei seine Unschuld beteuert. Er stritt alle Anschuldigungen ab. Kurz danach litt er unter Fieber, doch gehe es ihm wieder besser, sagte sein Anwalt am Freitag.

Seit seiner Festnahme war Ghosns U-Haft mehrmals verlängert und zuletzt bis zum Freitag festgesetzt worden. Bis zu einem Prozess könnten nach Einschätzung seiner Anwälte mindestens sechs weitere Monate vergehen. Ghosn ist Architekt der internationalen Autoallianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi. Er hatte Nissan einst vor der nahen Pleite gerettet. Lars Nicolaysen und Christian Böhmer, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.