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Rundfunkgebühren
02.01.2013

Neue Haushaltsabgabe: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Neue Haushaltsabgabe, neue Formular. Zum Jahreswechsel änderte sich einiges bei der Rundfunkgebühr.
Foto: Jens Wolf, dpa

Zum Jahreswechsel wurde die GEZ abgeschafft und durch die Haushaltsabgabe ersetzt. Für die meisten änderte sich dadurch nichts. Manche können mit der neuen Regelung aber sparen.

Die GEZ muss sich einen neuen Slogan einfallen lassen. „Schon GEZahlt?“ gibt es nicht mehr, denn die GEZ-Abgabe heißt nun schlicht Rundfunkgebühr, die einziehende Stelle jedoch AZDBS, was für "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice" steht.

Jeder Haushalt zahlt

Ab sofort richtet sich die Gebühr nicht mehr wie bisher nach der Zahl und Art der Rundfunkempfangsgeräte. Nun zahlt jeder Haushalt, jeder Wohnungseigentümer oder Mieter, eine Gebühr von 17,98 Euro pro Monat. Diese Summe entspricht dem Betrag, der bisher zu entrichten war, sobald man einen Fernseher besaß. Vom 1.1.2013 an zahlt jeder, egal ob er ein Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht.

Nur noch für Radio zahlen? Geht nicht mehr

Bislang gab es noch die Option, nur 5,76 Euro pro Monat zu zahlen, wenn man lediglich ein Radio oder ein sogenanntes „neuartiges Rundfunkgerät“ (Computer oder internetfähiges Mobiltelefon) besaß. Diese Möglichkeit fällt nun weg. Die Begründung hierfür lautet, dass dieses Modell aus den 1950er Jahren stammt und nicht mehr zeitgemäß sei. Der neue Beitrag sei ein Solidarbeitrag, den auch Leute bezahlen müssen, die nur ein Radio besitzen.

Künftig ist eine Wohnung also nur noch dann beitragsfrei, wenn sie leer steht und kein Mietvertrag für sie besteht.

Umstellung erfolgt automatisch, nur abmelden muss man sich selbst

Die Umstellung auf das neue Beitragssystem erfolgt automatisch. Post von der GEZ hat nur bekommen, wem künftig Mehrkosten durch das neue System entstehen. Alle anderen werden zum Jahreswechsel einfach auf die Haushaltsabgabe umgestellt.

Selbst aktiv werden, also sich abmelden, muss nur, wer durch die Neuregelung finanziell entlastet wird.

Rundfunkgebühr: Für viele wird sich nichts ändern

Sparen können mit der Neuregelung Familien mit erwachsenen Kindern, die im Haushalt leben. Bislang war jeder Volljährige verpflichtet, einen Beitrag für seine Geräte zu entrichten. Jetzt zahlt der gesamte Haushalt nur die Summe von 17,98 Euro.

Wer also bei seinen Eltern lebt und bislang selbst GEZ bezahlte, kann sich zum 1.1.2013 abmelden. Dazu genügt ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, in dem die Teilnehmernummer sowie der Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angegeben wird.

Selbiges gilt auch für Wohngemeinschaften, beispielsweise von Studenten oder unverheirateten Paaren. Künftig zahlt nur noch einer.

Neuerungen auch bei der Gebührenbefreiung

Studierende müssen weiterhin den Rundfunkbeitrag entrichten, es sei denn, sie beziehen Bafög. In dem Fall können sich Studenten weiterhin befreien lassen.

Eine Neuerung gibt es im Bereich der Beitragsbefreiung. Bislang waren Menschen mit Behinderung, in deren Behindertenausweis das Kürzel RF vermerkt war, komplett von der Beitragspflicht befreit. Das war bei denen der Fall, die aufgrund ihrer mindestens 80-prozentigen Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Ab dem 1.1. zahlen diese jetzt aber 5,99 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel des „normalen“ Beitrags.

Damit sind lediglich Blinde oder Taubblinde komplett befreit.

Sozialhilfeempfänger sind befreit

Grund dafür ist laut der Internetseite des Rundfunkbeitrags die Tatsache, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ab 2013 den barrierefreien Zugang zu ihren Programmen weiter ausbauen. Gemeint sind damit zum Beispiel Sendungen, die mit Untertiteln für Hörgeschädigte versehen werden. Um solche Maßnahmen weiter voranzutreiben, sollen sich Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung beteiligen.

Des weiteren sind Sozialhilfeempfänger von der Beitragspflicht befreit. Wer genau darunter fällt, kann auf der Seite des Rundfunkbeitrages nachgeschaut werden.

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