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  3. EU: Neues Label soll Energiesparen einfacher machen

EU
23.03.2017

Neues Label soll Energiesparen einfacher machen

So ist es heute: Bunte Pfeile symbolisieren die Energieeffizienz.
Foto: Kneffel, dpa

Brüssel will die Klassifizierung für elektrische Geräte übersichtlicher machen. Erste Pläne gingen sogar noch weiter

Für Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen gibt es in der EU künftig einfacher zu durchschauende Energielabel. Das neue Kennzeichnungssystem von A für besonders sparsame Geräte bis G für die größten Stromfresser soll ab 2020 in Kraft treten. Diese Kennzeichnung löst nach der am Dienstag erzielten Einigung von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission die bisherige Unterteilung von A+++ bis D ab.

Durch die Kombination von Buchstaben und Pluszeichen war es nur schwer ersichtlich, dass der Unterschied zwischen Geräten mit der Kennzeichnung A und A+ genauso groß war wie zwischen Geräten der Kategorien A und B. Verbraucher sollen über ein öffentliches Verzeichnis mit allen Energielabeln künftig leichter die Effizienz ihrer Haushaltsgeräte vergleichen können. Der EU-Kommission zufolge achten 85 Prozent der Verbraucher beim Kauf neuer Geräte auf die Energieklassen. Das alte System war 1990 eingeführt worden. Durch immer weitere technische Innovationen erreichten aber zunehmend Produkte die höchste Energieeffizienzklasse.

Geräte mit der Effizienzklasse A waren demnach zwar sparsam, solche mit dem Zeichen A+++ verbrauchten aber noch deutlich weniger Strom. Die EU-Kommission schlug deshalb Mitte 2015 eine Neuordnung der Label vor. Damit die Energieklassen nicht wieder verwässert werden können, ist eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen. So soll innerhalb von sechs Jahren eine Aktualisierung der Stufen stattfinden. Wenn mehr als 30 Prozent der Produkte die höchste Energieeffizienzklasse erreicht haben, oder 50 Prozent der Geräte in die Kategorien A und B fallen, wird ebenfalls eine Neuordnung fällig. Die Grünen im Europaparlament bemängelten, dass es keine verbindlichen Regeln zu möglichen Tests der Energieeffizienz von Geräten geben soll.

Darüber hinaus können Verbraucher keine Erstattung des Kaufpreises fordern, wenn ein Produkt falsch gekennzeichnet wurde. Das Parlament hatte einen entsprechenden Paragrafen gefordert, Mitgliedstaaten und Kommission lehnten dies aber ab. Nach der formalen Zustimmung von Parlament und Mitgliedstaaten kann die Neuregelung in Kraft treten. Auf Kühlschränken und Waschmaschinen (sogenannten weißen Geräten) sowie Fernsehern müssen ab 2020 die neuen Labels kleben. Andere Produkte wie Staubsauger bekommen erst später die neuen Energieauszeichnungen.

Bei Heizungen und Boilern dauert es allerdings länger, da sie erst seit 2015 mit einem Energielabel wie bei Elektrogeräten versehen wurden. Sie sollen deshalb erst nach neun Jahren überarbeitet werden – und könnten mit einer Übergangsfrist demnach erst ab 2030 gelten. Das Europäische Umweltbüro kritisierte die unterschiedlichen Einführungsfristen für die Produkte. (afp)

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