Das Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass Kirchen in bestimmten Fällen auch Konfessionslose einstellen müssen. Das ergibt keinen Sinn.
Es gibt viele Dinge, die die Kirchen bei ihrer Einstellungspraxis überdenken sollten. Den Glauben zur Grundbedingung einer Beschäftigung zu machen, gehört nicht dazu. Wer sein Kind in eine christliche Kita bringt, tut das nicht, weil da die Spielecke am schönsten ist. Er tut es in der Gewissheit, dass sein Kind die Grundprinzipien das Glaubens vermittelt bekommt. Wie soll das gehen, wenn der Erzieher an nichts glaubt?
Der Kern der Kirche ist der Glaube an Gott
Es stimmt, die Kirchen zählen zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Und deshalb ist es wichtig, dass sie sich öffnen. Dazu gehört es zum Beispiel, Wiederverheiratete, Geschiedene oder Homosexuelle zu beschäftigen. Dazu gehört aber nicht, den Glauben über Bord zu werfen. Ein Windenergie-Unternehmen wird schließlich auch keinen Atomkraftfreund einstellen, ein Metzger keinen Veganer, ein Mineralöl-Konzern keinen Umweltaktivisten. Das hat gute Gründe: Wer für ein Unternehmen arbeitet, muss hinter dessen Philosophie und Leitbild stehen. Bei der Kirche ist das nun mal der Glaube an Gott.
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Gut geschrieben! Man kann viel kritisieren, einiges müsst geändert werden. Aber die Kirche lebt vom Glauben.