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13. Januar 2012 15:15 Uhr

Gericht gibt Ok

Pharmafirma kündigt HIV-positivem Angestellten

Das Landesarbeitsgericht (LAG)  Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines HIV-positiven  Angestellten eines Pharmakonzerns während der Probezeit für zulässig erklärt.

Das Landesarbeitsgericht (LAG)  Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines HIV-positiven  Angestellten eines Pharmakonzerns während der Probezeit für zulässig erklärt.
Foto: Patrick Pleul dpa

Die Klage des mit der Medikamentenherstellung  befassten Arbeitnehmers gegen die Kündigung sei abgewiesen worden,  da die Firma allgemein festgelegt habe, dass Menschen mit  Erkrankungen in diesem sensiblen Fertigungsbereich nicht eingesetzt  werden könnten, teilte das Gericht am Freitag mit (Az: 6Sa 2159/11).

Dass das Unternehmen ihm gekündigt habe, nachdem die  Erkrankung in der Probezeit bekannt wurde, sei daher nicht zu  beanstanden.

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Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die  Medikamentenherstellung den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer allgemein auszuschließen, teilte das LAG weiter mit.

Der Mann arbeitete in einem "Reinraum"

Es gebe ein berechtigtes Interesse, «jedwede Beeinträchtigung der Medikamentenherstellung durch erkrankte Arbeitnehmer auszuschließen». Einen mit dem HI-Virus infizierten Arbeitnehmer in  diesem Bereich zu entlassen, sei auf dieser Grundlage  rechtswirksam. Der Kläger arbeitete laut Gericht als chemisch-technischer Assistent in einem «Reinraum».

Das Gericht wies gleichzeitig die Klage des Angestellten auf  Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine  Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. Das Urteil ist aber noch nicht  rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht ließ die Weiterleitung des  Falls zur Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. afp

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