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Urteil
27.02.2018

Richter Andreas Korbmacher entscheidet wohl heute über das Diesel-Fahrverbot

Andreas Korbmacher entscheidet als Richter des Bundesverwaltungsgerichts über die Diesel-Fahrverbote in deutschen Großstädten.
Foto: Sebastian Willnow, dpa (Archiv)

Heute blicken viele Autofahrer nervös nach Leipzig - und auf diesen Mann: Andreas Korbmacher ist der Richter, der über die Diesel-Fahrverbote in Deutschland entscheidet.

Andreas Korbmacher entscheidet voraussichtlich am heutigen Dienstag mit vier weiteren Kollegen, ob Fahrverbote in deutschen Großstädten rechtmäßig sind. Die Verhandlung beginnt um 11 Uhr. Der 58-jährige Korbmacher ist Vorsitzender des zuständigen Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 

Konkret geht es in der Verhandlung erst einmal um die Luftreinhaltungspläne in Stuttgart und Düsseldorf. Nach den Urteilen der Vorinstanzen müssen Stuttgart und Düsseldorf diese Pläne verschärfen, damit Grenzwerte eingehalten werden. Experten erwarten von dem Urteil eine große Signalwirkung für Diesel-Fahrverbote in anderen deutschen Großstädten.

Korbmacher wies als Richter Klagen gegen die Elbvertiefung ab

Der gebürtige Freiburger Korbmacher, geboren 1960, ist erfahren in öffentlichkeitswirksamen Prozessen. So wies er im November 2017 mit seinen Kollegen als Vorsitzender Richter die Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern gegen die geplante Elbvertiefung ab. Die Gemeinden befürchteten gravierende Auswirkungen für den Tourismus und den Hochwasserschutz. Die Elbfischer sahen durch Eingriffe in die Natur ihre Existenz bedroht.

In dem Prozess sagte Korbmacher: "Im Einzelfall ist das hart und bitter." Fangchancen seien aber nicht geschützt, außerdem gebe es bei Existenzgefährdungen Entschädigungen. Mit der Elbvertiefung soll der Fluss so ausgebaggert werden, dass große Containerschiffe die Elbe zum Hamburger Hafen passieren können.

Im Prozess prallten alle Einwände hinsichtlich der Auswirkungen auf Anwohner und Natur an ihm ab. Er vermisste eine "schlüssige Argumentation", machte deutlich, dass der Umweltschutz an dieser Stelle trotz Elbvertiefung gewährleistet sei.

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Auch sein Vater war Richter am Bundesverwaltungsgericht

Seine Richterkarriere begann der Breisgauer in Berlin, wo er unter anderem beim Verwaltungsgericht arbeitete. 2008 trat er als Richter am Bundesverwaltungsgericht in die Spuren seines Vaters Günter Korbmacher, der in den 1980er Jahren am Bundesverwaltungsgericht Richter für Asylrecht war. Er wurde vor allem bekannt, weil ihm 1987 Mitglieder der Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" vor seinem Wohnhaus in Berlin-Lichterfelde in die Beine schossen.

Die Terrorzelle begründete den Anschlag vor allem wegen der ihrer Ansicht nach "harten Gesetzgebung" gegenüber Flüchtlingen im Asylrecht. Sein Sohn Andreas war als Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zunächst für Straßenbau zuständig. Seit dem 23. Mai 2017 ist er Vorsitzender Richter des 7. Revisionssenats.

Er befasst sich vor allem mit Umweltschutzrecht, das unter anderem Menschen, Tiere und Pflanzen vor Verunreinigungen, Lärm und Strahlen schützen soll. Auch für das Atom- und das Abfallrecht ist der Richter zuständig. 2016 übernahm er zusätzlich das Amt des Pressesprechers am Bundesverwaltungsgericht. Seit 2007 ist Andreas Korbmacher außerdem Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin für Bau- und Planungsrecht.

Schon während seines Studiums war Korbmacher aktives Mitglied in der Studentenverbindung Borusso-Saxonia in Berlin. Er ist momentan Vorsitzender der Altherrenschaft der katholischen Studentenverbindung Germania zu Leipzig. Für die Studentenverbindung hält er auch regelmäßig Vorträge, etwa zum Thema "Das Richteramt".

Experten halten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Fahrverbote schon am Dienstag für möglich.

Welches Auto Andreas Korbmacher fährt, wollte das Gericht auf Anfrage übrigens nicht verraten.

Lesen Sie hier ab 11 Uhr unseren Liveticker zum Diesel-Urteil:

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