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  3. Bundesverfassungsgericht: Risiko für den deutschen Sparer? - Karlsruhe überprüft Bankenunion

Bundesverfassungsgericht
27.11.2018

Risiko für den deutschen Sparer? - Karlsruhe überprüft Bankenunion

Eine zentrale Bankenunion soll den Euroraum krisenfest machen. Kritiker meinen: Dafür zahlt Deutschland einen hohen Preis. Welche Folgen hat das für Sparer?
Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

Eine zentrale Bankenunion soll den Euroraum krisenfest machen. Kritiker meinen: Dafür zahlt Deutschland einen hohen Preis. Nun soll das Bundesverfassungsgericht einschreiten.

Nach der Finanzkrise 2007/08 hatte es die Politik eilig: Europas Banken sollten sicherer werden - und möglichst nie mehr mit Steuermilliarden gerettet werden müssen, wenn sie sich verzockt haben. Eine tragende Rolle in der dafür geschaffenen Bankenunion spielt die Europäische Zentralbank (EZB). Kritikern geht das allerdings entschieden zu weit. Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über ihre Klagen. (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)

Bankenunion - was heißt das?

Um das Bankensystem stabiler aufzustellen, wollen die Europäer bei der Aufsicht über Geldhäuser, der Abwicklung von Kriseninstituten und der Sicherung von Sparguthaben an einem Strang ziehen. Seit November 2014 werden die größten Banken und Bankengruppen im Euroraum zentral von der EZB beaufsichtigt. Aktuell sind das 118 Institute. Auch der von der Kreditwirtschaft finanzierte Bankenabwicklungsfonds hat in Brüssel seine Arbeit aufgenommen. Er soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro ausgestattet werden. Bei der grenzübergreifenden Einlagensicherung gibt es vor allem aus Deutschland noch Vorbehalte.

Was bedeutet die neue Rolle für die EZB?

Die Zentralbank wurde kurzerhand zur Aufsichtsinstanz gemacht. So musste man nicht noch eine große Behörde aus dem Boden stampfen und konnte schnell handeln. Aber die Konstruktion ist umstritten: Hauptaufgabe der Währungshüter ist die Gestaltung der Zinsen im Euroraum - von denen die Banken maßgeblich abhängen. Und Entscheidungen treffen darf letztlich nur der leitende EZB-Rat, in dem die Präsidenten der Euro-Notenbanken sowie das sechsköpfige EZB-Direktorium vertreten sind. Interessenskonflikte vermeiden soll ein von der Geldpolitik unabhängiges Gremium ("Supervisory Board"). Es bereitet Entscheidungen zur Bankenaufsicht für den EZB-Rat vor.

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Wie funktioniert die EZB-Bankenaufsicht?

Die Aufseher prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, die Berufung von Managern abzulehnen oder im Notfall einem Institut die Zulassung zu entziehen. Unterstützt wird die EZB-Bankenaufsicht von den nationalen Aufsehern in den 19 Euroländern. In Deutschland sind das Bafin und Bundesbank. Die derzeit etwa 1100 Aufseher sind räumlich getrennt von der Geldpolitik in der neuen EZB-Zentrale im Frankfurter Osten: Sie sitzen fast alle im bisherigen EZB-Hauptgebäude, dem Eurotower in der Innenstadt. Nach Einschätzung von nationalen Aufsehern und Bankenvertretern hat sich das System bisher bewährt.

Was stört die Karlsruher Kläger?

Sie meinen, dass der deutsche Staat der EZB viel zu viel Macht in die Hand gibt - und damit große finanzielle Risiken eingeht. "Aus sich heraus kann Deutschland zu seiner Finanzstabilität nichts mehr beitragen", sagt der Finanzwissenschaftler Markus Kerber, der als Gründer der Berliner Europolis-Gruppe die beiden Verfassungsklagen initiiert hat. Zwar gehe es vorerst nur um die Aufsicht über die Großbanken. "Aber grundsätzlich hat die EZB ein Selbsteintrittsrecht und kann sich auch um die Kreissparkasse in Herford kümmern." Auf der anderen Seite seien die Haftungsrisiken unkontrollierbar: Am Ende müsse der deutsche Sparer für notleidende Banken in Südeuropa zahlen.

Welche Auswirkungen könnten die Klagen haben?

Kerber hofft, dass Karlsruhe die Souveränität der deutschen Bankenaufsicht wiederherstellt - und verhindert, dass weiter Geld in den europäischen Abwicklungsfonds fließt. Aus seiner Sicht hätte die Bundesregierung die Bankenunion nicht mit ins Leben rufen dürfen. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen gebe es keine Grundlage in den europäischen Verträgen. Das Finanzministerium hält zentrale Aufsicht und Abwicklung für verfassungskonform. Deutschland habe seine nationale Verantwortung geteilt, um eine effektive und glaubwürdige Kontrolle zu gleichen Bedingungen zu etablieren, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht ausdrückt. 

Wie geht es jetzt weiter?

Die große Frage ist, ob der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle darüber allein entscheidet. Bei Klagen gegen die Krisenpolitik der EZB haben die deutschen Richter nun schon zweimal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Vortritt gelassen, der dann mit seiner Einschätzung die Linie vorgibt. So oder so dürfte das Urteil frühestens in einigen Monaten verkündet werden. (dpa)

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