Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Airlines: Ryanair und Verdi einigen sich auf Eckpunkte für Tarifvertrag für Flugbegleiter

Airlines
08.11.2018

Ryanair und Verdi einigen sich auf Eckpunkte für Tarifvertrag für Flugbegleiter

Ryanair ist der größte Billigflieger Europas. Im Streit um einen Tarifvertrag hat die Airline nun eine erste Einigung mit Verdi erzielt.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Im Streit zwischen Ryanair und Verdi um einen Tarifvertrag für Flugbegleiter gibt es eine erste Einigung. Wichtige Eckpunkte stehen nun fest.

Der irische Billigflieger Ryanair und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben im Streit um einen Tarifvertrag für Flugbegleiter eine Einigung erzielt. Verdi teilte am Donnerstag mit, es gebe eine "Vorvereinbarung zu einem Tarifvertrag".

Einer Verdi-Sprecherin zufolge vereinbarten die Tarifparteien wichtige "Eckpunkte" wie die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Gehaltserhöhungen sowohl für die festangestellten Kabinenbeschäftigten als auch für Leiharbeitnehmer.

Verdi: Ryanair will nach wie vor keine Betriebsräte zulassen

Die Vereinbarung werde gegenwärtig mit den Verdi-Mitgliedern bei Ryanair diskutiert. Daher werde eine Entscheidung erst nach Befragung der Mitglieder am 13. November erfolgen, erklärte Verdi. Mit der Vereinbarung könnten aber erstmals Absicherungen bei Versetzungen, Abfindungen und Wiedereinstellungen in einem Sozialplan geregelt werden. Problematisch ist laut Gewerkschaft nach wie vor, dass Ryanair keine Betriebsräte zulasse.

Verdi verhandelt seit fast einem Jahr mit Ryanair über den ersten Tarifvertrag für die rund 1000 deutschen Flugbegleiter. Die Gewerkschaft rief ihre Mitglieder bislang zweimal zum Warnstreik auf.

Streiks bei Ryanair: Europaweit fielen hunderte Flüge aus

Bei den Ausständen, an denen europaweit Flugpersonal teilnahm, fielen jeweils hunderte Flüge aus. Neben den Flugbegleitern ringt derzeit auch die Pilotengewerkschaft Cockpit mit dem Billigflieger um einen Tarifvertrag.

Unterdessen teilte Ryanair mit, dass die Mehrheit der italienischen Flugbegleiter einer Tarifvereinbarung zwischen der Airline und den drei größten Gewerkschaften zugestimmt habe.

Dadurch sollen die in Italien stationierten Crew-Mitglieder über die nächsten drei Jahre mehr Gehalt bekommen. Das Unternehmen habe außerdem Anerkennungsvereinbarungen mit einer griechischen und einer schwedischen Flugbegleiter-Gewerkschaft unterzeichnet. (afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.