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  3. Managergehälter: SPD legt Gesetzentwurf zu Managergehältern vor

Managergehälter
22.02.2017

SPD legt Gesetzentwurf zu Managergehältern vor

Die SPD will den Spielraum der Unternehmen künftig per Gesetz einengen.
Foto: Oliver Berg, dpa

Wie gerecht sind Millionengehälter? Nach dem Willen der SPD sollen Unternehmen teure Gehälter weniger von der Steuer absetzen können. Doch dagegen gibt es Bedenken.

Hohe Managergehälter sind für die Parteien im Wahljahr schöner Zündstoff - jetzt präsentiert die SPD im Bundestag einen eigenen Vorschlag. Ihm zufolge sollen Unternehmen künftig die Millionenzahlungen an ihre Topmanager in geringerem Umfang als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und der Finanzexperte Carsten Schneider stellen dazu bei einer Pressekonferenz (10.00 Uhr) in Berlin einen Gesetzentwurf vor.

So soll die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500.000 Euro begrenzt werden. Alleine kann die SPD das aber nicht durchsetzen. Die Union, die lange gegen eine Änderung war, zeigte sich zuletzt zu einer gemeinsamen Lösung bereit. "Ich halte das für richtig und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden", hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) gesagt.

Das Einkommen der Arbeitnehmer soll eine Rolle spielen

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht bislang nur vor, dass die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Management-Vergütung entscheiden soll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gilt nicht als Freund einer gesetzlichen Regelung. Eine Begrenzung des Steuerbonus sei verfassungsrechtlich schwierig. Auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hatte verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. 

Die Passauer Neue Presse (Mittwoch) berichtete, nach den Plänen der SPD sollten auch die Ausgaben für Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und andere Leistungen von mehr als 76.200 Euro nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem sollten die Aufsichtsräte eine "Höchstgrenze" für das Verhältnis zwischen Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers im Unternehmen bestimmen, berichtete die Zeitung.

Einzelne Fälle von Abfindungen seien "nicht zu beschönigen"

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, hatte sich bereits am Wochenende gegen gesetzliche Regelungen zu Managergehältern gestemmt. "Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit Tausende unproblematische Gehaltsverträge in Mithaftung zu nehmen", sagte Kempf dem Spiegel.

Er halte nichts "von Wahlkampfschnellschüssen". Er äußerte allerdings Verständnis für die Debatte, die sich etwa um die Millionen-Abfindung für VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt drehte. "Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind." dpa

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