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Neuregelung
19.10.2012

Scharfe Kritik der Krankenkassen an Kartellrecht

Die Entscheidung des Bundestages,  gesetzliche Krankenkassen dem Kartellrecht zu unterwerfen, wird von den Kassen scharf kritisiert.
Foto: dpa

Die Krankenkassen sollen sich künftig dem Kartellrecht unterwerfen und sind davon alles andere als begeistert. Doch der Bundestag verfolgt damit eine Absicht.

Die Krankenkassen sollen sich künftig dem Kartellrecht unterwerfen und sind davon alles andere als begeistert. Die Entscheidung des Bundestages,  gesetzliche Krankenkassen dem Kartellrecht zu unterwerfen, wird von den Kassen scharf kritisiert.

AOK-Vorstandsvorsitzender findet Neuregelung "unsinnig"

Als "unsinnig" bezeichnet der AOK-Vorstandsvorsitzende Jürgen Graalmann die Neuregelung am Freitag im MDR. Gerade immer häufiger auftretende Krankheiten wie  Demenz oder Krebs bräuchten dringend eine Kooperation aller  Beteiligten, was durch das Gesetz erschwert werde.

Absprachen von Krankenkassen verbieten

Die Neuregelung ist Teil der am Donnerstagabend vom Bundestag  verabschiedeten Änderung des Gesetzes gegen  Wettbewerbsbeschränkungen. Demnach können die Kartellbehörden  künftig wettbewerbsbeschränkende Absprachen von Krankenkassen  verbieten, zum Beispiel über Zusatzbeiträge. Auch Zusammenschlüsse  von Kassen unterliegen damit ab Anfang kommenden Jahres staatlicher  Kontrolle.

Kritik an Kartellrecht

Auch die Deutsche BBK übt Kritik: "Mit dieser Gesetzesänderung wird die gesetzliche  Krankenversicherung in die Nähe von Privatunternehmen gerückt." Die Kassen unterlägen jedoch  keinem mit der freien Wirtschaft vergleichbaren Wettbewerb, da ihre  Leistungen weitgehend per Gesetz vorgeschrieben seien. "Das  Kartellrecht passt nicht zum öffentlich-rechtlichen  Versorgungsauftrag der Kassen", erklärte die Deutsche BKK weiter.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht durch die Neuregelung  keine Gefahren für ein gemeinsames Handeln der Kassen in Bereichen,  wo dies gesetzlich vorgesehen ist. Das Ministerium wandte sich in  einer Erklärung auch gegen Befürchtungen, wonach der Europäische  Gerichtshof Krankenkassen deswegen als reine Wirtschaftsunternehmen  einstufen könnte, womit für sie auch das europäische  Wettbewerbsrecht gelten würde.

Das Gesetz bedarf nach Einschätzung der Bundesregierung nicht  der Zustimmung des Bundesrats, was einige Länder allerdings  anzweifeln. In der Neuregelung geht es auch um die Kontrolle von  Fusionsvorhaben insgesamt, um Wettbewerbshindernisse auf dem  Tankstellenmarkt und um eine Stärkung der Verbraucherverbände zur  besseren Durchsetzung des Kartellrechts. afp/AZ

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