Schlag gegen Filmseite kino.to - 13 Personen festgenommen
kino.to war eine der beliebtesten illegalen Filmseiten im Internet - bis heute. Polizei und Staatsanwaltschaft haben zum Schlag gegen die mutmaßlichen Betreiber der Seite ausgeholt.
Wie die Ermittler berichteten, wurden am Mittwochmorgen bundesweit mehr als 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Geleitet werden die Untersuchungen von der sächsischen Sonderermittlungseinheit INES.
Die Durchsuchungen richteten sich den Angaben zufolge gegen die Betreiber der Webseite Kino.to und ihre mutmaßlichen Helfer. Zeitgleich habe es Aktionen in Spanien und Frankreich gegeben. 13 Beschuldigte seien festgenommen worden, nach einer weiteren Person werde gefahndet. Insgesamt würden 21 Personen beschuldigt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur dapd.
Gegen die mutmaßlichen Seitenbetreiber und ihre Helfer, die Unterstützung bei der technischen Umsetzung geleistet hätten, werde wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen ermittelt. Ihnen drohen den Angaben zufolge bis zu fünf Jahre Haft. Strafantrag gestellt hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
Die Webseite Kino.to war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft das größte deutschsprachige Portal, über das illegale Kopien von Spielfilmen und Serien verbreitet wurden. Auf kino.to konnte man sich regelmäßig die neuesten Filme im Stream ansehen - oft bereits am Tag, an dem sie in den Kinos anliefen, bisweilen sogar schon vorher. Die Seite, die zu Kopien der meist illegal angebotenen Filmen verlinkte, habe etwa vier Millionen Nutzer täglich gehabt, hieß es. Der Schaden für die Filmwirtschaft und die Gewinne der Hauptbeschuldigten lägen im siebenstelligen Euro-Bereich. Auf kino.to wurde Nutzern Werbung eingeblendet.
Rechtsanwalt: Ermittlungen gegen Nutzer von kino.to eher unwahrscheinlich
Dass nun auch gegen die Nutzer von kino.to vorgegangen wird, hält der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke für unwahrscheinlich: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird", erklärte er in einer Mitteilung.
Letztlich müsse man sich auch fragen, so Solmecke, welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein utzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider - also z.B. die Deutsche Telekom - ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, sei eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also - wenn überhaupt - nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben. bo
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