Zwei ehemalige Schlecker-Mitarbeiter sollen eine Abfindung von 500 Euro angeboten bekommen haben. Die Insolvenzverwaltung betont jedoch, dass es kein einheitliches Angebot sei.

Mehr als die Hälfte der entlassenen Schlecker-Mitarbeiterinnen in Bayern wehrt sich juristisch gegen ihre Kündigung. Jetzt wurde bekannt, wie hoch die Abfindung für manche von ihnen ausfallen könnte. Demnach sollen gekündigte Mitarbeiter eine Abfindung von 500 Euro angeboten bekommen. Diesen Vorschlag unterbreitete Rechtsanwältin Gerda Straetmanns von der Insolvenzverwaltung bereits zwei Ex-Mitarbeitern in Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Ulm, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann am Donnerstag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der «Südwest Presse» (Donnerstag).
Die Summe soll als «Leitfaden für alle Schlecker-Fälle» gelten. «Wenn sich beide Parteien darauf einigen, wäre der schwierig zu führende Prozess abgewendet», sagte der Ulmer Richter. Dem widerspricht die Insolvenzverwaltung. Bei Abfindungen für gekündigte Schlecker-Mitarbeiter soll es laut Insolvenzverwaltung entgegen der Aussage einer Anwältin der eigenen Kanzlei kein einheitliches Angebot geben. «Das sind Einzelfallentscheidungen», sagte der Sprecher der Insolvenzverwaltung, Peter Hacker, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Damit dementierte der Sprecher Aussagen der Rechtsanwältin, die vor Gericht die Summe von 500 Euro als «Leitfaden für alle Schlecker-Fälle» angegeben hatte. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz.
Bei den Arbeitsgerichten des Freistaats gingen bislang 451 Kündigungsschutzklagen ein, wie Sprecher der Landesarbeitsgerichte am Donnerstag in München und Nürnberg sagten. In Nordbayern waren es 278 Klagen, in Südbayern gingen 173 Klagen ein. Bundesweit haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1500 Ex-Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt.
Ende März war im Zuge der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker bundesweit mehr als 10.000 Beschäftigten gekündigt worden, nachdem eine Auffanggesellschaft gescheitert war. Nach Erkenntnissen der Arbeitsagenturen waren in Bayern 822 Beschäftigte betroffen. Sie hatten drei Wochen Zeit, um Klage einzulegen. Für die Mehrheit ist die Frist am vergangenen Freitag oder am Montag abgelaufen. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz befürchtet bei einer «hohen Zahl» an Klagen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Investoren.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren