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Hauptverfahren kann dauern
25.04.2017

Schlecker: Gegen Wirtschaftsprüfer wird getrennt verhandelt

Der ehemalige Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker (l) kommt ins Landgericht in Stuttgart.
Foto: Marijan Murat/Archiv (dpa)

Können die beiden Wirtschaftsprüfer im Schlecker-Prozess aufatmen? Mit etwas Glück ist für sie der Prozess um die Insolvenz der Drogeriemarktkette im Mai ausgestanden. Das Hauptverfahren könnte sich dagegen noch lange hinziehen.

Die Anklage gegen zwei Wirtschaftsprüfer von Anton Schlecker wird getrennt von den Vorwürfen gegen die Familie weiterverhandelt. Das Verfahren werde zur gesonderten Behandlung und Entscheidung abgetrennt, sagte der Vorsitzende Richter heute in Stuttgart.

Die Verteidiger hatten schon zu Beginn darauf gedrungen, diesen Anklagepunkt einzeln zu verhandeln.

Auf sie beziehen sich nur zwei der mehr als 40 Anklagepunkte im Strafprozess gegen den ehemaligen Drogeriemarktbesitzer und seine Familie. Diese sollen nun separat am 10. und 23. Mai vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden.

Den beiden Mitarbeitern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) wird vorgeworfen, Bilanzen genehmigt zu haben, obwohl sich darin Unstimmigkeiten bei der Bewertung von Eigenkapital ergeben hätten. Eigenkapital wird dann für ein Unternehmen wichtig, wenn Verluste ausgeglichen werden müssen - wie bei Schlecker in den Jahren vor der Insolvenz.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Drogeriemarktkette schon Ende 2009 zahlungsunfähig war. Schlecker meldete allerdings erst Anfang 2012 Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker außerdem vor, vor der Pleite Vermögen im Wert von 25 Millionen Euro beiseite geschafft und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben.

Schleckers Sohn und Tochter sind als ehemalige Gesellschafter der Logistikgesellschaft LDG wegen Insolvenzverschleppung und Untreue angeklagt. Sie sollen sich noch 2012 Gewinne in Millionenhöhe ausgezahlt haben. Dabei soll Schlecker nach der Lesart der Staatsanwaltschaft dafür gesorgt haben, dass die Firma seiner Kinder immer noch gute Gewinne abwarf, während sein eigenes Unternehmen bereits Verluste schrieb.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker und seinen Kindern unter anderem vor, dass die Drogeriemarktkette für Leistungen der LDG wie den Versand aus dem Online-Shop einen zu hohen Stundensatz gezahlt habe. Ein am Dienstag als Zeuge vernommener, bis 2010 tätiger ehemaliger Geschäftsführer der LDG beteuerte allerdings, die berechneten Stundenpreise seien marktüblich gewesen.

Ein weiterer Zeuge stützte mit seiner Aussage hingegen in Teilen die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass die Drogeriemarktkette schon vor 2012 in Zahlungsnöte geraten war. Bereits vor der Insolvenz seien Unterdeckungen zu sehen gewesen, "wo man kurzfristig kein Geld hatte", sagte ein ehemaliger Abteilungsleiter im Finanzbereich.

Die Insolvenz im Jahr 2012 habe ihn dann allerdings überrascht, denn bis zuletzt habe man noch einen Ausweg durch einen großen Gläubiger gesehen. Auch Anton Schlecker hatte in dem Prozess beteuert: "Die Insolvenz für mein Unternehmen war für mich unvollstellbar."

Mitteilung des Landgerichts Stuttgart

Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage im April 2016

§134 Insolvenzordnung

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