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Anklage: Bilanzen abgenickt
20.03.2017

Schleckers Wirtschaftsprüfer wehren sich gegen Vorwürfe

Anton Schlecker: Nach der Insolvenz des Drogeriemarktunternehmers verloren Zehntausende Mitarbeiter ihren Job.
Foto:  Lino Mirgeler (dpa)

Zwei Wirtschaftsprüfer sitzen mit auf der Anklagebank im Bankrottprozess gegen Anton Schlecker. Sie sollen Bilanzen trotz Unstimmigkeiten durchgewinkt haben. Vor Gericht beteuerten sie ihre Unschuld.

Stuttgart (dpa) – Im Bankrottprozess gegen Anton Schlecker haben die beiden mit angeklagten Wirtschaftsprüfer vor dem Landgericht Stuttgart die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Ihnen wird unter anderem zur Last gelegt, Bilanzen für 2009 und 2010 trotz Unstimmigkeiten abgenickt zu haben.

Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hatten die Bücher von Schlecker seit 1991 geprüft. 

Der 42 Jahre alte damalige Prüfungsleiter forderte am Montag die Abtrennung der Anklage gegen die beiden Prüfer von dem Verfahren der Schlecker-Familie. Würde das Gericht dem zustimmen, könnten die Wirtschaftsprüfer auf ein schnelleres Ende hoffen. Denn auf sie beziehen sich nur wenige der mehr als 40 Anklagepunkte im Strafprozess gegen den ehemaligen Drogeriemarktbesitzer und seine Familie. Bislang ist das Verfahren bis Oktober angesetzt – doch der Richter hatte bereits angekündigt, mehr Zeit zu benötigen.

Bei den Wirtschaftsprüfern geht es unter anderem um die Frage, ob eine Stille Beteiligung über 270 Millionen Euro von Schleckers Kindern fälschlicherweise als Eigenkapital ausgewiesen worden war. Eigenkapital wird zum Beispiel dann für ein Unternehmen wichtig, wenn Verluste ausgeglichen werden müssen - wie bei Schlecker vor der Insolvenz. Mit Stillen Beteiligungen sind Anteile ohne Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen gemeint.

Ob eine Stille Beteiligungen dem Eigenkapital einer Firma zugerechnet werden kann, sei selbst unter Experten umstritten und hänge entscheidend von der Ausgestaltung des Vertrags ab, sagte einer der beiden Prüfer. Anton Schlecker hatte seit 1999 Stück für Stück Eigenkapital an seine Kinder übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen und sie an das Unternehmen zu binden. 

Eine weiterer Streitpunkt ist, ob ein privates Darlehen aus dem Jahre 2008 über 50 Millionen Euro an Anton Schlecker von der Logistikfirma LDG, deren Gesellschafter seine Kinder waren, als Eigenkapital gewertet werden durfte. Schlecker führte seinen Milliardenkonzern als eingetragener Kaufmann und haftete mit seinem Privatvermögen auch für Verluste des Unternehmens.

Doch auch hier sahen die Wirtschaftsprüfer keine Probleme: Im Rahmen der Prüfung habe es nicht den geringsten Anlass gegeben, an der bisherigen Bilanzierungspraxis zu zweifeln, sagte der damalige Prüfungsleiter. Gleichzeitig räumten die Wirtschaftsprüfer ein, keinen vollständigen Überblick über die privaten Vermögensverhältnisse gehabt zu haben. Schlecker und seine Geschäftsführer hätten aber noch im Sommer 2011 versichert, dass der Firma aus dem Privatvermögen genug Geld zugeschossen werden könnte.

In dem Prozess um die Insolvenz der Drogeriemarktkette im Jahr 2012 wirft die Anklage Anton Schlecker unter anderem vor, vorsätzlich Vermögenswerte in Höhe von mehr als 25 Millionen Euro dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Nach der Insolvenz verloren Zehntausende Schlecker-Mitarbeiter ihren Job. 

Wegen Beihilfe sitzen auch Schleckers Frau Christa sowie die beiden Kinder Meike und Lars auf der Anklagebank. Den Kindern wird auch Insolvenzverschleppung des Logistikers LDG vorgeworfen, der für den Schlecker-Konzern arbeitete. Schlecker und seine Familie blieben Aussagen zu ihren aktuellen Vermögensverhältnisse am Montag erneut schuldig. Der Prozess soll am 3. April mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt werden.

Mitteilung des Landgerichts Stuttgart

Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage im April 2016

§134 Insolvenzordnung

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