Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Finanzen: Schnelles Geld für den Notfall

Finanzen
29.08.2018

Schnelles Geld für den Notfall

Empfänger von Arbeitslosengeld können sich seit einigen Wochen in dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen.
Foto: D. Karmann, dpa

Arbeitslosengeld-Empfänger bekommen in manchen Städten an der Supermarktkasse einen Vorschuss ausgezahlt

Mehr als eine halbe Million Euro in bar hat die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA, im Zuge eines Testlaufs an Empfänger von Arbeitslosengeld an Supermarktkassen ausgezahlt. Bis Mitte August wurden rund 2100 Auszahlungen geleistet, wie die BA auf Anfrage mitteilte. Das neue Verfahren ist vor allem für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gedacht, die in finanziellen Notlagen dringend Bargeld brauchen. Es wird seit Ende Mai erprobt.

Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung, die nun aus Kostengründen und wegen Störanfälligkeit abgebaut werden. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Damit steige die Zahl der Auszahlungsstellen von derzeit 300 deutlich an. Mitarbeiter und Arbeitslosengeld-Empfänger hätten das neue Verfahren sehr gut akzeptiert, bilanzierte die Bundesbehörde. Die Auszahlungen seien störungsfrei abgelaufen.

Zu den Pilotstandorten gehören München, Schwandorf und Dortmund sowie die Jobcenter Börde, Dortmund, Neuwied, Oberhausen, Salzgitter und Wolfsburg. Im nächsten Schritt sollen im November 20 weitere Dienststellen hinzukommen, die ihre Kassenautomaten aus technischen Gründen schon abgeben mussten. Bis Ende Januar 2019 soll das Verfahren flächendeckend eingeführt werden.

Damit Arbeitslose bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen „neutral gehaltenen“ Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen können. Dieser wird an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt. Die Linke hatte das neue Verfahren im Vorfeld als unnötige Stigmatisierung von Arbeitslosen kritisiert. Von der BA hieß es, der Zahlschein sei anonym, enthalte keine Personendaten und lasse keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur zu. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.