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  3. EU-Urteil: Schwermetalle im Spielzeug: Deutschland muss Grenzwerte ändern

EU-Urteil
16.05.2014

Schwermetalle im Spielzeug: Deutschland muss Grenzwerte ändern

Wie viel gesundheitsgefährdende Stoffe enthält eine Plastikpuppe? Unterschiedliche Messmethoden führten hier zu einem Streit, in dem Europas oberste Richter nun ein Machtwort sprachen.
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

Spielzeug in Deutschland enthälft zu viele gefährliche Schwermetalle, findet der Europäische Gerichtshof. Nun müssen die Grenzwerte erhöht werden.

Kinder in Deutschland haben offenbar über viele Jahre hinweg Spielzeug in den Händen gehabt, das mehr gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt als in den anderen EU-Nachbarstaaten. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor, das am Mittwoch veröffentlicht wurde (Rechtssache T-198/12).

Darin wird die Bundesrepublik verpflichtet, jetzt die Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie von 2009 zu übernehmen, da diese deutlich niedriger seien – eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die die Klage in Luxemburg eingereicht hatte.

Unterschiedliche Messmethoden bilden den Hintergrund

Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Messmethoden. Bisher hatte die Bundesrepublik die maximal zulässige Menge eines Stoffes festgeschrieben, die beim Spielen in den menschlichen Körper gelangen darf. Der EuGH folgte aber nun der Argumentation der Brüsseler Kommission. Diese legte bei der Berechnung ihrer Grenzwerte die Menge des Schadstoffes zugrunde, die ein Spielzeug freisetzen darf, noch bevor das Kind diese einatmet. Bei der Umrechnung, so stellten die Richter fest, habe sich nun gezeigt, dass die deutschen Höchstmarken keineswegs die Kinder mehr schützen würden, wie das Verbraucherschutzministerium immer behauptet hatte.

Kinder sind hohen Emissionen von Schadstoff ausgesetzt

In Wirklichkeit würden die Kleinsten sehr viel höheren Emissionen von Schadstoffen ausgesetzt. Dieser Effekt werde noch verschärft, weil die deutschen Grenzwerte pauschal für alle Materialien gelten, während die europäische Spielzeug-Richtlinie unterscheide, ob es sich um trockene, brüchige, flüssige oder abgeschabte Stoffe handelt. Das führt in der Praxis tatsächlich dazu, dass die EU-Vorgaben zum Beispiel bei Kreide oder Seifenblasenflüssigkeit deutlich strenger ausfallen als das heutige deutsche Recht.

Schwermetalle im Spielzeug: Diese Stoffe sind gefährlich

Lediglich bei abgeschabten Stoffen wie von Schaukeln, Plastikpuppen oder Metallspielzeug seien die Grenzwerte in Deutschland unterm Strich strenger, betonte die EU-Kommission am Mittwoch. Kinder müssten erst etwas von dem Stoff von den Spielzeugen abkratzen und zu sich nehmen, bevor die Chemikalien frei gesetzt werden können.

Die Bundesregierung muss nun die nationalen Gesetze anpassen und dabei für die Stoffe Arsen, Quecksilber und Antimon die europäischen Grenzwerte übernehmen. Für Barium gibt es inzwischen gemeinsame Höchstmarken. Bei Blei steht eine Entscheidung Brüssels noch aus. Alle diese Bestandteile, die in zahlreichen Spielzeugen enthalten sind, gelten als gesundheitsgefährdend, wenn sie oberhalb einer bestimmten Konzentration auftreten.

Weichmacher gelten als hochgradig gesundheitsschädlich

Dieses Urteil lässt das Spielzeug in Deutschland noch schlechter dastehen als das bisher schon der Fall ist. Erst Ende 2013 hatte der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Helmut Tschiersky, vor Schadstoffen in den Produkten für Kinder gewarnt. Die Kontrolleure seines Hauses hatten festgestellt, dass jedes zehnte von 330 geprüften Holzspielzeugen mit Phtalaten belastet war, deren Konzentration oberhalb der erlaubten Werte lag. Diese Weichmacher gelten als hochgradig gesundheitsschädlich. In jedem vierten Metallbaukasten wurden gefährlich hohe Nickelwerte gefunden. Die Bundesregierung werde, so hieß es in einer ersten Reaktion auf das gestrige Urteil, nun beschleunigt die europäischen Grenzwerte übernehmen. Ob die Hersteller dann genauso schnell nachziehen, könne man allerdings nicht sagen.

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