Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Listerien im Fleisch: Skandal bei Sieber-Wurst hätte früher erkannt werden können

Listerien im Fleisch
24.05.2017

Skandal bei Sieber-Wurst hätte früher erkannt werden können

Der folgenschwere Lebensmittelskandal bei der oberbayerischen Großmetzgerei Sieber hätte deutlich früher erkannt werden können, sagen Kontrolleure.
Foto: Stephan Jansen, dpa (Archiv)

Acht Menschen sind durch bakteriell verseuchtes Fleisch gestorben. Während die Justiz noch verhandelt, stellt sich die Frage: Wieso erlaubt das Kontrollsystem so viele Pannen?

Der folgenschwere Lebensmittelskandal bei der oberbayerischen Großmetzgerei Sieber hätte deutlich früher erkannt werden können. Bei Eigenkontrollen der inzwischen insolventen Firma stellten Kontrolleure schon 2013 und 2015 - und damit lange vor dem offiziellen Nachweis in einem Wacholderwammerl 2016  - sogenannte Listerien fest. Die zeitgleich erfolgten Kontrollen durch Behörden waren immer negativ. Nach Angaben des Umweltministeriums in München überschritten die Werte der gesundheitsgefährdenden Bakterien in den Proben den zulässigen Grenzwert um das 5- bis 300-fache. Jedoch seien die Ergebnisse nicht an die Behörden weitergegeben worden. 

Wie zuverlässig sind Lebensmittel-Kontrollen?

"Es ist völlig unverständlich, warum bei Sieber trotz 15 amtlicher Probenahmen und Kontrollen nie etwas gefunden wurde", sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn. Da bei den Eigenkontrollen der Firma - genau wie im Salmonellen-Skandal von Bayern-Ei - massive Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt wurden, "stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Effektivität amtlicher Kontrollen". 

Erst viel später - im März 2016 - hatten behördliche Kontrolleure in der Metzgerei eine extrem über dem Grenzwert liegende Anzahl von Listerien gefunden. Wochen später musste der Betrieb auf Anordnung des Freistaates Bayern schließen, die Insolvenz war unausweichlich. Laut Auskunft der bayerischen Behörden ist seit dem Zufallsfund durch eine Probenahme bei einem Sieber-Produkt im Landkreis Nürnberger Land und dem nachfolgenden Vertriebsverbot kein Fall mehr aufgetreten.

Ex-Chef zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt

Der Ex-Chef der Geretsrieder Firma, Dietmar Schach, war im April wegen fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel zu einer Geldstrafe von 900 Euro - 60 Tagessätze zu je 15 Euro - verurteilt worden. Gegen das Urteil haben jedoch sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. 

Wann die Verhandlung am Landgericht München II beginnen wird, ist aber offen. Im parallel laufenden Insolvenzverfahren will der Verwalter den Freistaat zudem auf eine zweistellige Millionensumme Schadenersatz verklagen. Das Land Bayern hält seit Jahren eine stille Beteiligung von 500 000 Euro an Sieber-Wurst.

Lesen Sie dazu auch

Verseuchtes Fleisch: Acht Menschen haben ihr Leben verloren

Schachs Anwalt hatte zur Begründung für die Berufung auf Vernehmungen verwiesen, in denen Vertreter der Lebensmittelbehörden die Metzgerei als hygienisch einwandfrei beurteilt hätten. Der Lebensmittelskandal wird in Verbindung mit mehreren Todesfällen nach dem Genuss von listerienverseuchten Lebensmitteln gebracht. 

"Es ist untragbar, dass massive Belastungen bei Eigenkontrollen nicht an Behörden gemeldet werden", betonte von Brunn. In diesem Fall gehe es um acht Tote und fast 80 Erkrankte. "Auch private Labore, die von der Firma beauftragt sind, müssen derartige Befunde melden. Hier muss gesetzlich nachgeschärft werden. Derartiges Fehlverhalten muss in Zukunft scharf sanktioniert werden." dpa

Lesen Sie auch: Grillen: Auf was Sie achten sollten um gesund zu bleiben

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.