Die Krankenkasse wechseln und 2015 Geld sparen
Viele der gesetzlichen Krankenversicherungen senken 2015 die Beiträge. Wir erklären, wann Sie von einem Umstieg profitieren und worauf Sie dabei achten sollten.
Für Krankenversicherte sind ab dem 1. Januar zwei Änderungen wichtig: Gesetzliche Kassen dürfen ihnen dann zum einen Überschüsse nicht mehr als Prämien auszahlen. Zum anderen ist der Beitrag künftig nicht mehr bei allen Krankenkassen einheitlich – weswegen Kunden durch einen Wechsel der Krankenkasse jeden Monat sparen könnten. Das müssen Sie zu einem möglichen Umstieg wissen:
Was ändert sich an dem Beitragssystem der Krankenkassen?
Die Abschaffung eines einheitlichen Beitrags soll den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern. Bisher flossen immer 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens an die Versicherungen. Ab 2015 gilt dagegen ein Mindestsatz von 14,6 Prozent, der sich jeweils zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilt. Versicherte selbst zahlen daher künftig nicht mehr konstant 8,2 Prozent, sondern grundlegend 7,3 Prozent. Jede Kasse kann diesen Mindestsatz für die Arbeitnehmer aber um einen Zusatzbeitrag erhöhen, den sie selbstständig festlegt. Liegt der bei 0,9 Prozent, zahlen Versicherte wie bisher insgesamt 8,2 Prozent. Fällt er niedriger aus, sinkt der Beitrag.
Wie viele Versicherungen senken dadurch ihren Beitrag?
Nach Erhebungen des Magazins Finanztest planen bisher fast 20 gesetzliche Krankenkassen in Bayern eine Senkung. Viele andere ändern den Gesamtbeitrag dagegen nicht. Dass es für die Mitglieder teurer wird, hat laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher keine Kasse angekündigt. Allerdings haben alle Versicherungen noch bis zum 31. Dezember Zeit, den neuen Beitrag zu melden. Dann können Sie ihn für jede Kasse im Internet über www.gkv-zusatzbeitraege.de einsehen und vergleichen.
Wie viel lässt sich sparen?
Ein Rechenbeispiel von Finanztest: Ein Gutverdiener mit einem Gehalt von 4125 Euro brutto spart monatlich 37 Euro, wenn er von einer Kasse mit den bisherigen 15,5 Prozent zu einer mit einem Gesamtbeitrag von 14,6 Prozent wechselt. Das sind 446 Euro im Jahr. Alles, was über einem Gehalt von 4125 Euro brutto liegt, spielt für die Berechnung des Beitrags generell keine Rolle.
So funktioniert der Wechsel der Krankenkasse
Wann können Versicherte bei der Krankenkasse kündigen?
Normalerweise müssen Versicherte 18 Monate lang Mitglied bei einer Kasse sein, um kündigen zu können. Erhebt Ihr Anbieter einen Zusatzbeitrag, haben Sie laut Finanztest unabhängig davon ein Sonderrecht. Sie können dann in dem Monat eine Kündigung aussprechen, ab dem der neue Beitrag gilt. Die Frist beträgt zwei Monate. Wer ab April bei einer anderen Kasse versichert sein möchte, muss daher bis Ende Januar bei der alten kündigen. Übrigens ist jede Versicherung verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über den neuen Beitrag und die damit verbundenen Rechte zu informieren.
Wie funktioniert der Wechsel der Krankenkasse?
Wenn Sie kündigen, stellt Ihnen Ihre alte Kasse eine Bestätigung aus. Mit der melden Sie sich bei der neuen an und bekommen eine Mitgliedsbescheinigung. Sobald Sie die bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, ist der Wechsel abgeschlossen.
Worauf sollten Versicherte bei einem Umstieg achten?
Neben den Kosten sollten Sie auch die Leistungen der Krankenkassen vergleichen. Finanztest hat ermittelt, dass die bisher bei 95 Prozent der Anbieter gleich waren. Doch die ersten hätten zusammen mit einer Senkung des Beitrags schon angekündigt, Leistungen zu kürzen.
Ändert sich etwas an der Zahlung?
Nein, wie bisher wird der Gesamtbeitrag direkt vom Arbeitgeber an die Kassen überwiesen.
Wer ist vom Zusatzbeitrag befreit?
Mitversicherte Familienangehörige sind laut Finanztest vom Zusatzbeitrag ausgenommen. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen weiterhin nicht selbst für ihre Krankenversicherung zahlen.
Gelten die neuen Beiträge auch für Rentner?
Ja, allerdings wirken sich die Änderungen hier erst zwei Monate später aus – also ab März. Die Rentenversicherer brauchen laut Bundesministerium für Gesundheit nämlich noch Zeit für die Umstellung.
Können sich die Beiträge künftig noch erhöhen?
Kassen können die Beiträge jederzeit ändern. Sie müssen ihre Mitglieder dann schriftlich informieren.
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