Solarkürzung wird korrigiert
Nachdem die geplante Senkung der Einspeisevergütung zum 9. März einen Schock ausgelöst hat, könnte es nun Übergangsregeln geben
Augsburg Jetzt könnte doch nicht alles so hart und unvermittelt kommen wie geplant. Nachdem sich Wirtschafts- und Umweltministerium vergangene Woche darauf geeinigt hatten, die Solarförderung zum 9. März drastisch um bis zu 25 Prozent zu kürzen, zeichnen sich jetzt zumindest Übergangsregelungen für all jene Hausherren und Investoren ab, die bereits mit dem Bau oder der Planung einer Anlage begonnen haben und es nicht schaffen, bis zum Stichtag am Netz zu sein.
Der Berliner Beschluss hatte für einen Schock in der Solarbranche gesorgt. In vielen mittelständischen Firmen und Handwerksbetrieben, die Solaranlagen installieren, standen die Telefone nicht mehr still. Einige Kunden drängten, dass ihre Anlage bis zum 9. März fertig installiert auf dem Dach ist, an anderer Stelle müssen Projekte neu kalkuliert werden.
Für laufende Projekte zeichnet es sich jetzt ab, dass es bei den bisherigen Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bleiben könnte: „Eine Übergangsregelung wird kommen“, sagte der CSU-Umweltexperte und Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein (Münsterhausen) unserer Zeitung. „Diese Regelung könnte dann für alle gelten, die mit dem Bau einer Anlage begonnen haben oder bei denen das Projekt im Prozess ist“, sagte Nüßlein. „Diese Bauherren haben einen Anspruch auf einen Investorenschutz.“
Noch ist nichts sicher, in Berlin wird aber offenbar intensiv an einer Übergangsregelung gearbeitet. Bereits Ende dieser Woche könnte deutlich werden, wie sie aussieht. Die CSU fordert laut Nüßlein für die großen Freiflächenanlagen, dass alle, die vor dem 1. März über einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan verfügen, das Recht haben sollen, bis zur Mitte des Jahres zu den bisherigen Konditionen bauen zu können. Für Dachanlagen könnte eine Übergangsregelung so aussehen, dass alle, die bis heute einen Antrag auf Netzzugang gestellt haben, ihre Anlage bis zur Jahresmitte nach den bisherigen Konditionen installieren können.
In den vergangenen Tagen ist in Berlin deutlich geworden, dass eine zu schnelle Absenkung die Kalkulation vieler Bauherren komplett umwirft und diese in finanzielle Bedrängnis bringt. „Wir möchten aber niemand über die Klinge springen lassen, der in Vertrauen auf den Gesetzgeber zu bauen begonnen hat“, sagte Nüßlein. Auch die CSU im Bayerischen Landtag läuft Sturm gegen die Kürzungen: „Das geht nicht, ich halte es für unmöglich, wie hier der Vertrauensschutz beiseitegeschafft wird“, sagte Fraktionschef Georg Schmid. Auch das Datum 9. März sei nicht zu machen.
Mittelfristig erscheint dem CSU-Umweltexperten Nüßlein die Absenkung aber richtig. „Die Technik hat das Potenzial, nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch rentabel Strom herzustellen.“
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