Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Fluggesellschaft ist pleite: Spanair-Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Fluggesellschaft ist pleite
30.01.2012

Spanair-Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Spanair lässt Tausende Passagiere sitzen. (Foto: Bernardo Rodriguez) dpa

Spanair ist pleite. Für betroffene Verbraucher gibt es erstmal keine guten Nachrichten.

Spanair ist pleite. Die spanische Airline, die auch Deutschland anfliegt, beantragte am Montag offiziell Insolvenz, nachdem sie schon am  Freitag den Betrieb eingestellt hatte. Spanischen Medien zufolge  waren am Wochenende mindestens 22.000 Passagiere betroffen,  hunderte Fluggäste saßen fest. Betroffene Verbraucher haben  grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf Entschädigung oder  Ersatz.

Von Spanair Reisepreis erstatten lassen

Wer ein Ticket für einen Spanair-Flug bereits bezahlt, aber noch nicht benutzt hat, der kann sich nach Angaben von Spanair den Reisepreis zurückerstatten  lassen, wenn er es in bar oder per Banküberweisung in einem  Reisebüro gekauft hat. Das sei Teil einer Regelung, die das  Unternehmen mit dem Internationalen Luftverkehrsverbands IATA  vereinbart habe. Wer ein Ticket dagegen per Kreditkarte bezahlt  habe, der müsse Informationen zu Rückerstattungen bei seinem  Kreditkartenunternehmen einholen.

Kein Anspruch auf Entschädigung

Prinzipiell aber haben Passagiere der insolventen Fluggesellschaft Spanair keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz für ausgefallene Flüge. Darauf weist die Reiserechtsexpertin Beate  Wagner von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hin.  Für Airlines gebe es keine Insolvenzabsicherung, wie sie für  Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. "Da gibt es leider einen  großen Unterschied." Die Verbraucherzentralen forderten schon lange  Nachbesserungen.

In den Beziehungen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren  gelten demnach die selben Grundregeln wie in jedem anderen  Geschäftsverkehr auch: Wer eine Leistung im Voraus bezahlt, muss  generell mit dem Risiko leben, im Fall einer plötzlichen Insolvenz  seines Vertragspartners erstmal mit leeren Händen dazustehen. Auch  Fluggästen bleibe dann nur die Möglichkeit, ihre Forderung später  im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, erläuterte  Wagner. "Praktischen Probleme", etwa am Flughafen festzusitzen,  löse das aber nicht.

Betroffene Fluggäste

Im Einzelfall könnten betroffene Fluggäste jedoch je nach  Buchungssituation eventuell doch bessere Optionen haben. Spanair  ist Mitglied des internationalen Fluggesellschaften-Verbunds Star  Alliance, zu dem unter anderem auch die Lufthansa gehört. Bei von  Spanair verkauften Tickets für die Flüge anderer Gesellschaften sei  es möglich, dass diese nach wie vor gültig seien, erklärte das  Unternehmen am Montag. Es gebe aber keine Garantie dafür.

Spanair spricht nach eigenen Angaben auch mit anderen  Fluggesellschaften wie Iberia und Vueling über Sondertarife für  Ersatzflüge. Iberia hatte bereits am Freitag mitgeteilt, es habe in  Abstimmung mit den spanischen Behörden einen Notfallplan in Gang  gesetzt. Spanair-Passagieren würde zum Preis von 60, 90 und 100  Euro freie Plätze auf innerspanischen und innereuropäischen Routen  erhalten. Auch Extraflüge auf sehr stark frequentierten Routen  seien denkbar.

Bessergestellt sind nach Angaben der Verbraucherschützerin  Wagner Spanair-Kunden, deren Flugticket zu einer Pauschalreise  gehört. Dann greift die für Reiseveranstalter nach europäischen  Verbraucherrecht geltende Ausfallabsicherung. Die Veranstalter sind  verpflichtet, kostenlos alternative Flugmöglichkeiten zu  organisieren.

 afp/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.