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  3. Diesel-Fahrverbote: Spitzentreffen zu Hardware-Nachrüstungen für nächste Woche geplant

Diesel-Fahrverbote
30.10.2018

Spitzentreffen zu Hardware-Nachrüstungen für nächste Woche geplant

Ein Verkehrsschild "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit dem Zusatz "Gilt für Diesel" vor dem Verwaltungsgericht Mainz.
Foto: Andreas Arnold (dpa)

Bei den geplanten Diesel-Nachrüstungen kann sich die Bundesregierung bisher nicht gegen die Autoindustrie durchsetzen. Nun soll es einen neuen Anlauf geben.

In der Dieselkrise ist Ende der kommenden Woche ein Spitzentreffen von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit den deutschen Autoherstellern zu den umstrittenen Hardware-Nachrüstungen geplant. Das wurde der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Industriekreisen bestätigt. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet. 

Hardware-Nachrüstungen - Umbauten am Motor - sind Teil des neuen Maßnahmen-Pakets der Koalition, um Diesel-Fahrverbote zu verhindern. Allerdings weigern sich die Hersteller bisher, die vollen Kosten für die Nachrüstungen zu übernehmen, wie die Regierung es fordert. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zum Einsatz von Steuergeldern gesagt, dies sei "allenfalls die letzte Option". 

Das Verkehrsministerium erklärte, es stehe zur Umsetzung der Beschlüsse der Regierung im "intensiven Kontakt" sowohl mit den Ressorts als auch mit Vertreten der Autoindustrie. "Zu internen Gesprächen äußern wir uns grundsätzlich nicht."

Aus Sicht von Umweltverbänden, aber auch Kommunen, sind Hardware-Nachrüstungen die effektivste Maßnahme, um den Schadstoff-Ausstoß in Städten wirksam zu senken. In vielen deutschen Städten werden Grenzwerte überschritten, Dieselabgase sind ein Hauptverursacher. Auch die SPD pocht auf Nachrüstungen. In Hamburg gibt es bereits Streckensperrungen für ältere Diesel. Gerichte hatten Fahrverbote etwa für Stuttgart, Berlin oder Frankfurt angeordnet, die 2019 in Kraft treten könnten.

Die Autoindustrie sieht Hardware-Nachrüstungen an älteren Wagen sehr skeptisch: Zu aufwendig, zu teuer und ungünstig für den Verbrauch, lautet die Argumentation. Umstritten ist neben der Finanzierung auch, wer bei nachgerüsteten Autos die Haftung übernimmt, falls es zu Folgeschäden kommt - also etwa der Motor kaputt geht. Die Hersteller lehnen dies bisher ab.

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Scheuer verhandelt seit Wochen mit den drei großen deutschen Herstellern Volkswagen, Daimler und BMW über die Nachrüstungen. VW hatte sich bereit erklärt, 80 Prozent der Kosten zu übernehmen. Konkret geht es um 2400 Euro bei Kosten von insgesamt 3000 Euro je Umbau. VW dränge aus Wettbewerbsgründen aber darauf, dass auch ausländische Hersteller mitmachen, heißt es. BMW lehne eine Beteiligung an Hardware-Nachrüstungen ab.

Ein Daimler-Sprecher sagte, der Konzern werde sich an einem Hardware-Programm der Bundesregierung in Schwerpunktregionen beteiligen, "um sich auch dieser Lösungsmöglichkeit nicht zu verschließen". Daimler stehe zu der Aussage, sich finanziell mit bis zu 2400 Euro für eine zertifizierte und zugelassene Hardware-Nachrüstung zu beteiligen, die Halter von Mercedes-Benz-Fahrzeugen durch einen Drittanbieter durchführen ließen. "Bedingung ist zudem, dass die Nachrüstung dazu berechtigt, in bestimmten Städte auch in Straßen mit Fahrverboten einzufahren." Die genaue Spezifikation des Programms werde noch geklärt.

Hardware-Nachrüstungen gehören zum neuen Maßnahmen-Paket der Bundesregierung, um Diesel-Fahrverbote in Städten zu verhindern. Daneben geht es um höhere Preisnachlässe der Hersteller, wenn ein Dieselbesitzer sein altes Auto in Zahlung gibt und dafür ein saubereres kauft.

Unterdessen legte das Umweltministerium knapp eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss zu den neuen Maßnahmen gegen Diesel-Fahrverbote einen Entwurf zu Einschränkungen und Ausnahmen von Fahrverboten vor. Darin heißt es, dass Fahrverbote "in der Regel nur in Gebieten in Betracht" kommen, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. 

Als Grund für die Einschränkung von Fahrverboten wird genannt, dass solche in Gebieten mit einer nur geringen Grenzwert-Überschreitung "in der Regel" nicht verhältnismäßig seien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte Fahrverbote generell für zulässig erklärt, wenn sie verhältnismäßig sind.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte kritisiert, die Regierung wolle den NO2-Jahresmittelgrenzwert "rechtswidrig" hochsetzen. Dies sei ein Bruch des Europarechts. Das Umweltministerium sieht dagegen keine europarechtlichen Probleme bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. 

Die Regelung soll auch festschreiben, dass Fahrzeuge mit Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Mikrogramm pro Kilometer von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Dies zielt vor allem auf Autos der Abgasnormen Euro 4 und 5, deren Abgasreinigung per Software-Update oder Nachrüstung verbessert wurde. Die Regelungen sollen bereits am 7. November vom Kabinett beschlossen werden. (dpa)

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