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Arbeitsmarkt
24.01.2013

Starre Altersgrenzen im Arbeitsleben bereiten Schwierigkeiten

Nach Erreichen des Rentenalters noch zu arbeiten, ist heute keine Seltenheit mehr.
Foto: dpa Bildfunk

Der Wirtschaftsbeirat Bayern fordert Reformen im Arbeits- und Sozialrecht, um die "freiwillige Spätrente" zu ermöglichen.

Eigentlich hat sich der frühere bayerische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu fest vorgenommen, sich in seiner Funktion als Präsident des Wirtschaftsbeirats Bayern nicht mehr in die „politischen Tagesgefechte“ einzumischen. Wenn aber interessante wirtschaftspolitische Ideen in der Gesellschaft völlig unbeachtet bleiben, dann fühlt er sich doch gefordert. Die „freiwillige Spätrente“ ist so eine Idee.

Der Befund, den Wiesheu gestern in München mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Ältere Arbeitnehmer“ des Wirtschaftsbeirats vortrug, lässt sich so zusammenfassen: Nicht nur viele Unternehmen wollen bewährte Mitarbeiter über die Rentenaltersgrenze hinaus beschäftigen, auch immer mehr Arbeitnehmer wollen noch ein paar Jahre länger arbeiten.

Obere und untere Lohngruppen wollen länger arbeiten

Besonders häufig sei dieser Wunsch in den oberen und unteren Lohngruppen anzutreffen. Die einen haben Freude an der Arbeit und wollen noch nicht aufhören. Die anderen sehen sich gezwungen, ihre magere Rente aufzubessern. Im Arbeits- und Sozialrecht aber stoßen sie auf große Barrieren.

„Das könnte korrigiert werden“, sagt Wiesheu. Es wäre vielen Betrieben und Arbeitnehmern geholfen und obendrein „ein Beitrag zur Lösung des wachsenden Fachkräftemangels“.

Lösung wäre laut Wirtschaftsbeirat befristete Verträge

Das größte Hindernis im Arbeitsrecht sieht die Arbeitsgruppe im Kündigungs- und Befristungsschutz. Richard Giesen, Professor für Arbeitsrecht in München, weist hier vor allem auf einen Widerspruch hin: Ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters eines Mitarbeiters ganz normal und ohne Begründung enden lassen.

Beschäftigt er ihn aber weiter, gilt für den Arbeitnehmer wieder der volle Bestandsschutz. Die Lösung wäre aus Sicht des Wirtschaftsbeirats, befristete Arbeitsverträge zu gestatten, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Schwierigkeiten gibt es sogar für Nobelpreisträger

Im Sozialrecht kritisiert der Wirtschaftsbeirat „bizarre“ Regelungen. Arbeitgeber müssen, wenn sie einen Rentner beschäftigen, weiterhin ihre Anteile zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung bezahlen, obwohl dies ihrem Mitarbeiter gar nicht mehr zugutekommt. Zumindest bei der Rente sollten die Beiträge für eine Rentenerhöhung des Mitarbeiters genutzt werden.

Ähnliche Vorstöße im Bereich des Beamtenrechts kommen aus der SPD. Der Münchner Philosoph Julian Nida-Rümelin, der im Wahlkampfteam des SPD-Spitzenkandidaten Christian Ude für Hochschulpolitik zuständig ist, kritisiert die feste Altersgrenze für Hochschullehrer.

„65 Jahre, das ist in jedem Fall für die Wissenschaft zu früh“, sagt Nida-Rümelin. Er verweist auf den Fall des Physik-Nobelpreisträgers Theodor Hänsch, der in München nur unter größten Schwierigkeiten länger beschäftigt werden konnte. Die starre Altersgrenze sei für deutsche Unis im internationalen Vergleich ein Problem.

Skeptisch reagiert man bei den Gewerkschaften. Bayerns DGB-Chef Matthias Jena sagt, er könne keine großen rechtlichen Hindernisse für eine Weiterbeschäftigung von Rentnern erkennen. Er befürchte aber, dass dies als Argument für eine weitere Absenkung des Rentenniveaus missbraucht wird.

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