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Banken
08.06.2017

Strafzinsen jetzt auch für Kleinsparer?

Die Strafzinsen, die Geschäftsbanken an die Europäische Zentralbank zahlen müssen, geben immer mehr Institute an ihre Kunden weiter.
Foto: Oliver Berg, dpa, Symbol

Immer mehr Banken geben Negativzinsen an Privatkunden weiter. Bisher waren nur Großsparer betroffen – zukünftig könnten auch bei weniger üppigen Einlagen Gebühren anfallen.

Ein Aufschrei ging im vergangenen Sommer durch die Republik: Die kleine Raiffeisenbank aus Gmund am Tegernsee hatte bekannt gegeben, als erste deutsche Bank Negativzinsen an Privatkunden mit einem Vermögen von mindestens 100000 Euro weiterzugeben. Inzwischen haben andere Banken nachgezogen, bisher nur bei vermögenden Großsparern mit hohen Einlagen.

Die Volksbank beschwichtigt

Nun könnten im Einzelfall auch Kleinanlegern Strafzinsen drohen. Bei der Volksbank Reutlingen werden laut Preisaushang Negativzinsen von 0,5 Prozent ab 10000 Euro auf dem Tagesgeldkonto fällig. Auf dem Festgeldkonto sind es 0,25 Prozent ab 25000 Euro für ein halbes Jahr. Auch auf Girokonten wird laut Preisaushang ein jährliches Verwahrentgelt von 0,5 Prozent fällig – letztlich nur eine andere Bezeichnung für Minuszinsen. So müssten Kunden ab dem ersten Euro zahlen.

Momentan setzt das Institut dies nach Angaben einer Sprecherin allerdings nicht um und verlangt tatsächlich keine Negativzinsen von Privatkunden. „Die Änderung im Preisaushang unserer Privatkonten und das Tagesgeldkonto betreffend sind rein prophylaktischer Natur. Sie schaffen lediglich die formalen, rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Fall, dass ein Neukunde eine Million Euro bei uns anlegen will“, heißt es auf Nachfrage. Verbraucherschützer vermuten dahinter eine Abschreckungsstrategie.

Dabei ist die Weitergabe von Negativzinsen an Privatkunden keine Seltenheit mehr. Eine Erhebung des Vergleichsportals Verivox ergab, dass derzeit bundesweit 13 Banken Minuszinsen an Privatkunden weitergeben. Seit Dezember 2016 sind acht Institute hinzugekommen – ausschließlich Genossenschaftsbanken. In der Regel werden Strafzinsen aber nur für höhere Guthaben ab 100000 Euro oder 500000 Euro fällig. Meist handelt es sich um Negativzinssätze zwischen 0,3 und 0,5 Prozent.

Für die Zukunft können Negativzinsen nicht ausgeschlossen werden

So auch bei der Volksbank Donau-Mindel mit Sitz in Dillingen, laut Verivox-Erhebung bislang die einzige Bank in der Region, die Minuszinsen an private Sparer weitergibt. Ab einer Spareinlage von 500000 Euro zahlen Kunden dort Negativzinsen von 0,4 Prozent. Zumindest in der Theorie. Denn der Höchstanlagebetrag pro Kunde beträgt bei Girokonten und Termineinlagen 500000 Euro. „Es ist de facto kein Privatkunde von Negativzinsen betroffen“, stellt Vorstandssprecher Ingo Eberhardt klar. Die Angaben im Aushang seien rein prophylaktisch.

Zwar steigt die Zahl der Banken, die Strafzinsen von Privatkunden verlangen. In Hinblick auf mehr als 1000 Volks- und Raiffeisenbanken und insgesamt fast 2000 Banken und Sparkassen in Deutschland stellen sie aber immer noch eine Ausnahme dar.

Das könnte sich in Zukunft jedoch ändern, denn ein Ende der Zinsflaute im Euroraum ist nicht in Sicht. Droht also die flächendeckende Einführung von Strafzinsen? „Negative Zinsen für Privatkunden möchte ich für alle Zukunft nicht ausschließen, aber wir haben es in absehbarer Zeit nicht vor“, sagte jüngst Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Auch Sparkassen stimmten zuletzt bundesweit auf steigende Gebühren ein, wollen aber nach Möglichkeit auf Strafzinsen verzichten.

Dennoch müssen sich die Deutschen auf ein Ende der Kostenloskultur einstellen, so eine Einschätzung der Finanzaufsicht Bafin. „Wer Kunde einer gesunden Bank sein will, muss akzeptieren, dass das Institut aufwandsgerechte Preise verlangt und neue Ertragsquellen erschließt, wenn alte versiegen“, sagt Bafin-Präsident Felix Hufeld.

Vielleicht werden also zukünftig wirklich Strafzinsen ab dem ersten Euro fällig, wie – zumindest auf dem Papier – bei der Volksbank Reutlingen. Der könnte dafür übrigens noch Ärger drohen. „Preisaushänge müssen klar und wahr sein“, sagt Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie dürften Kunden nicht in die Irre führen. (mit dpa)

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