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  3. Automobilindustrie: Streit um angeblichen Abgasschwindel in Daimler-Werbung

Automobilindustrie
27.04.2017

Streit um angeblichen Abgasschwindel in Daimler-Werbung

Die Daimler AG muss sich am Donnerstag erstmals wegen zu hohen Abgaswerten ihrer Automobile vor Gericht verantworten.
Foto: Uli Deck (dpa)

Seit Jahren beanstandet die Deutsche Umwelthilfe angeblich zu hohe Abgaswerte bei Automodellen von Daimler. Nun muss sich Daimler erstmals vor Gericht dagegen wehren.

Seit Monaten liegen sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Autobauer Daimler wegen angeblich zu hoher Abgaswerte bei einem Dieselmodell in den Haaren. Dieses hält nach Angaben des Herstellers die Vorgaben des bislang strengsten Abgasnorm Euro 6 sein. Am Donnerstag (13.00 Uhr) wird sich das Landgericht Stuttgart erstmals mit dem Thema befassen (Az.: 34 O 21/16 KFH).

Worum geht es in dem Verfahren?  

Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Daimler weist den Vorwurf der Verbrauchertäuschung aber vehement zurück. Bekäme die Umwelthilfe Recht, müsste Daimler diese Aussage zurücknehmen. Vor einigen Jahren setzte die Umwelthilfe eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für die damals neue S-Klasse durch (Az: 35 O 76/13 KfH).

Wieso geht es nur um die Werbung? 

Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH schon im Februar 2016 einen Entzug der Typgenehmigung des Modells beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefordert. Das KBA hatte den Wagen bei seiner groß angelegten Nachprüfung im April hingegen nicht beanstandet. Die Umwelthilfe kritisiert schon länger eine Einrichtung, die in einigen Dieselmotoren dafür sorgt, dass die Abgas-Nachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird - das so genannte Thermofenster. Sie hatte in einem Gutachten diese Praxis für nicht rechtens erklären lassen.

Gibt es noch weitere Modelle, die die Umwelthilfe beanstandet?

Im vergangenen Jahr mäkelte der Verein ausgerechnet an der B-Klasse mit Renault-Motor herum, die bereits das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bei seinen Nachtests im April beanstandet hatte. Das Modell ist Teil des damals angeordneten "freiwilligen" Rückrufs des Kraftfahrbundesamtes. Den neuesten Dieselmotor der Stuttgart, der 2016 zunächst in die E-Klasse eingebaut worden war, lobte die Umwelthilfe indes. Er zeige, dass eine wirksame Abgasreinigung auch bei winterlichen Temperaturen technisch machbar sei. Die Tests des Vereins sind insofern schwierig zu bewerten, als die Modelle Vorgaben auf dem Prüfstand einhalten. Die Umwelthilfe verwendet allerdings auf der Straße gemessene Werte.

Weitere Rechtsstreitigkeiten bei Daimler

Ist das der einzige Rechtsstreit um Abgaswerte bei Daimler

Nein. In Deutschland ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen "gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung." Um wie viele Beschäftigte es sich handelt, ließ die Behörde ebenso offen wie die Frage, ob hochrangige Manager oder gar Vorstände darunter sind. In den USA haben Autobesitzer eine Sammelklage angestrengt und dem Hersteller manipulierte Werte des Schadstoffs Stickoxid und irreführende Werbung vorgeworfen. Das zuständige Gericht in Newark (Bundesstaat New Jersey) wies die Klage zunächst ab.

Was sagen die US-Behörden dazu? 

Die Umweltbehörde EPA hat bislang nur VW des gezielten Abgasbetrugs bezichtigt. Allerdings leiteten die US-Regulierer im Zuge der Klage gegen Daimler eine Untersuchung ein. Das Justizministerium in Washington hatte den Hersteller der Marken Mercedes-Benz und Smart im April aufgefordert, das Zustandekommen der offiziellen Abgaswerte in den USA intern und unter Einbeziehung der Aufseher zu prüfen. Mit der Untersuchung beauftragte Daimler externe Anwälte, die seit gut einem Jahr im Haus unterwegs sind. Geleitet wird die Prüfung aber von der internen Revision des Autobauers. Daimler hält sich mit Aussagen zu den Verfahren zurück. Im Geschäftsbericht heißt es jedoch, es sei nicht auszuschließen, dass die die Behörden zum Schluss kommen, dass Funktionalitäten in Mercedes-Dieselfahrzeugen von den US-Behörden als nicht unzulässig identifiziert würden. dpa

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