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Gericht
10.04.2017

Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller will 45 Millionen zurück

Der Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller will 45 Millionen Euro Schadenersatz von der Sarasin-Bank. Jetzt war Prozessauftakt am Landgericht Ulm.
Foto: Alexander Kaya

Der Ulmer Drogerie-Unternehmer klagt gegen die Schweizer Bank Sarasin, weil diese ihn falsch beraten haben soll. Zum Prozessauftakt lässt er sich entschuldigen.

Das Angebot klang verlockend. Zwölf Prozent Rendite soll die Schweizer Bank J. Safra Sarasin ihren gut betuchten Kunden in Aussicht gestellt haben. Viele griffen zu. Im März 2011 ließ sich auch der Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller von dem Geschäftsmodell überzeugen und steckte Millionen in einen Aktienfonds. Doch statt eines satten Gewinns erlitt er wie andere Investoren einen Totalverlust. Weil er falsch beraten worden sei, hat er die Sarasin-Bank auf Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro verklagt. Nach jahrelangen Verzögerungen hat jetzt der Prozess am Landgericht Ulm begonnen. Der Drogerie-König selbst erschien trotz Anordnung des Gerichts nicht, sondern ließ sich von zwei Anwälten vertreten. Eine Entscheidung will die 4. Zivilkammer am 22. Mai verkünden.

Großes Medieninteresse

Das Verfahren hätte eigentlich schon vor vier Jahren beginnen sollen. Weil die Sarasin-Bank aber den Prozess in der Schweiz führen wollte, musste die Zuständigkeit erst höchstrichterlich geklärt werden. Am ersten Verhandlungstag war der Saal 213 des Ulmer Landgerichts nun gut gefüllt. Das Medieninteresse war groß, Fotografen und Kamerateams warteten gespannt auf den Auftritt von Erwin Müller. Der ließ sich jedoch entschuldigen. Seine Anwälte Eckart Seith und Guido Miller trugen eine schriftliche Erklärung des Unternehmers vor, der als Privatmann gegen die Schweizer Bank klagt. Müller sei demnach nicht über die hohen Risiken des Sheridan-Fonds aufgeklärt worden. Er habe auch keinen Prospekt zu dem Geschäftsmodell erhalten. Bei dem Fonds handelte es sich um Cum-Ex-Transaktionen, bei denen der deutsche Fiskus über Jahre hinweg geschröpft wurde. Dabei kauften und verkauften Banken um einen Dividendenstichtag herum in Leerverkäufen Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch und ließen sich nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten.

2012 stoppte das Bundesfinanzministerium die umstrittene Praxis, die bis heute Gerichte und einen Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt. Der Fonds ging Pleite, die Anleger schauten ihn die Röhre. Hätte Müller gewusst, dass es sich bei dem Fonds um ein „Schmarotzerprodukt“ handelte, hätte er sich niemals darauf eingelassen, sagte sein Anwalt Eckart Seith. Die Bank habe insgesamt 220 Millionen Euro von Investoren eingesammelt und einen großen Anteil davon an Schein-US-Pensionsfonds überstellt. „Diese 190 Millionen waren sofort weg und sind in die Taschen von Cum-Ex-Beteiligten geflossen.“

Dem Vorwurf der Falschberatung widersprach der Anwalt der Sarasin-Bank, Markus Meier. Müller sei durchaus informiert worden. Er beantragte eine Abweisung der Klage. Ein Vergleich zwischen den Parteien kam nicht zustande. Müllers Chancen auf Entschädigung stehen offenbar nicht schlecht. „Aus unserer Sicht ist es naheliegend, dass es zu Beratungspflichtverletzungen gekommen ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Julia Böllert. Sollte das Landgericht zugunsten Müllers entscheiden, könnte die beklagte Bank vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung gehen.

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